Das sogenannte Fernabsatzgesetz wurde überarbeitet. Wie der VDAT mitteilt, wurde in der Presse bereits der Sachverhalt behandelt, dass für den Kunden bei Einkäufen über 40 Euro nicht mehr grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die Ware kostenfrei und kommentarlos zu retournieren. Doch umfasse die Verbraucherrechte-Richtlinie weitreichendere Veränderungen für Verbraucher und Kunden: Der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung komme bezüglich Rückgabefristen zentrale Bedeutung zu. Die Rückgabefrist beträgt nun einheitlich 14 Tage. Die gleiche Frist gilt allerdings auch für den Handel für die Rückerstattung des Kaufpreises nach einer Rückgabe. Der Handel müsse die maßgeblichen Produkteigenschaften ausloben. Diese Forderung gilt nicht nur für den Online- sondern nun auch für den stationären Handel. Es darf laut VDAT angenommen werden, dass die neue Regelung wieder diverse Abmahnvereine motivieren wird, Online-Shops und den stationären Handel zu kontrollieren. Der Verband empfiehlt, sich zeitnah mit den Rahmenbedingungen der Verbraucherrechte-Richtlinie auseinanderzusetzen, auch in Abwehr von möglichen Abmahnungen.
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