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Reifenindustrie

GTÜ: Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.

Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei geringen Temperaturen – auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßen – die Ausrüstung mit Winterreifen. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem „Alpine-Symbol“, oder auch Schneeflockensymbol genannt, gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, lediglich mit dem "M+S"-Markierung versehene Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen verwendet werden.

(akl)

Reifen

Neue Bereifungsoptionen für Oldtimer

Oldtimer-Besitzer legen viel Wert auf das Äußere ihrer Fahrzeuge. Dazu gehören auch die Reifen. Bevorzugt werden Pneus, die einen alten Look aufweisen, aber mit moderner Technologie versehen sind. Reifenfachhändler, die diese Nische bedienen, finden bei vielen Reifenherstellern ein passendes Angebot an Oldtimerreifen, angefangen beim Weißwandreifen bis hin zu Radial-, Diagonal- und Wulstreifen.

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Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

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Reifenhandel

HUK Coburg: Falsche Bereifung gefährdet Versicherungsschutz

Angesichts sinkender Schneefallgrenzen und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird es spätestens jetzt Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung kein Hinweis auf eine Winterreifenpflicht, jedoch schreibt §2 Absatz 3a der StVO Autofahrern vor, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Hier ist die Expertise des Reifenfachhandels gefordert, Kunden kompetent zu beraten.

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