Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei geringen Temperaturen – auch bei sonnigem Wetter und trockenen Straßen – die Ausrüstung mit Winterreifen. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, die mit dem „Alpine-Symbol“, oder auch Schneeflockensymbol genannt, gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte, lediglich mit dem "M+S"-Markierung versehene Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen verwendet werden.
(akl)