Reifenhandel

BRV protestiert gegen das Verbot von Blei-Auswuchtgewichten

Mit einem Brief an die Europäische Kommission wenden sich BRV und ZDK gemeinsam gegen das Verbot von Bleigewichten zu Auswuchtung.

Mit einem Brief an die Europäische Kommission wenden sich BRV und ZDK gemeinsam gegen das Verbot von Bleigewichten zu Auswuchtung.

Eine Entscheidung der TAC, ein Gremium der Europäischen Kommission in Brüssel hat den Prostest des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) e.V. in Bonn ausgelöst. Im Zusammenhang mit den Beratungen der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (Änderung des Anhangs II) war von diesem Gremium am 22. Mai 2002 beschlossen worden, im Ersatzmarkt ab 01. Juli 2005 Blei-Radwuchtgewichte zu verbieten.

In einem gemeinsamen Schreiben des BRV und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) an die Europäische Kommission heißt es: "Der Beschluss der TAC vom 22. Mai 2002 beinhaltet das Verbot von Blei-Auswuchtgewichten • ab 01. Juli 2003 für die Erstausrüstung von Kraftfahrzeugen und • ab 01. Juli 2005 für den Ersatzmarkt. Sollte die Europäische Kommission diesen Beschluss so umsetzen, hat das für den Ersatzmarkt folgende Auswirkungen: 1. Ab 01. Juli 2003 können in der Erstausrüstung dann nur noch Auswuchtgewichte aus alternativen Werk-stoffen verbaut werden, die ein geringeres spezifisches Gewicht besitzen (Stahl, Zink). Diese können bis zu 60 % größer werden und sind somit nicht verformbar. Die Obergrenze pro Gewicht wird dann bei 50 g liegen. 2. Die Automobilhersteller werden sich dafür von den Reifenherstellern und den Herstellern von Auswucht-gewichten maßgeschneiderte Lösungen entwickeln lassen, die das Weiterbetreiben der vollautomatischen Einsetzautomaten für Auswuchtgewichte für die Neuwagenproduktion gewährleisten. Dabei ist davon auszugehen, dass die Gleichförmigkeitstoleranzen der Reifen für die Erstausrüstung noch weiter nach unten gedrückt werden und damit nur minimale Stahl/Zink-Auswuchtgewichte eingesetzt werden müssen. 3. Schon heute liegt der Auswuchtaufwand - einschließlich der dafür benötigten Auswuchtgewichte - im Ersatzgeschäft wesentlich höher als in der Erstausrüstung, da hier in der Regel nur Reifen zum Einsatz kommen, deren Gleichförmigkeitswerte wesentlich höher liegen. Dies wird sich unter Berücksichtigung von Punkt 2. noch weiter verschärfen. 4. Eine vollautomatische Wuchtung ist im Ersatzmarkt nicht möglich, da es sich hier um einen rein manuel-len Vorgang handelt. Da alle Reifen- und Felgentypen der einzelnen Hersteller abgedeckt werden müs-sen, wird es im Ersatzmarkt schon zu massiven Problemen beim Handling der ab 01. Juli 2003 in Ver-kehr kommenden Neufahrzeuge mit Auswuchtgewichten aus alternativen Werkstoffen kommen - oder sie müssen zwangsläufig auf Blei-Auswuchtgewichte zurückgerüstet werden. 5. Spätestens ab 01. Juli 2005 jedoch kann die Mehrzahl der Räder im Ersatzmarkt überhaupt nicht mehr gewuchtet werden, sowohl bezogen auf die Fahrzeuge, die ab 01. Juli 2003 in Verkehr gebracht worden sind, als auch insbesondere bezogen auf den Gesamtbestand an Fahrzeugen, da die zulässigen Bogenlängen (maximal 20° am Rad) durch die deutlich vergrößerten Auswuchtgewichte aus alternativen Werkstoffen weit überschritten werden. Gleichfalls ist der Einsatz von Klebeauswuchtgewichten aus alternativen Werkstoffen bei Leichtmetallfelgen, der heute bereits 30 % des Gesamtvolumens ausmacht, nicht mehr möglich, da diese Felgen mit einer nicht mehr zumutbaren Anzahl verschiedener Gewichte bestückt werden müssten. 1. Auch aus ökologischen Gesichtspunkten ist ein Verbot von Blei-Auswuchtgewichten nicht sinnvoll; im Gegenteil. Unter Berücksichtigung, dass der Nachwuchtbedarf (bei verloren gegangenen Auswuchtge-wichten) im Ersatzmarkt unter 0,1 % liegt, werden heute bereits fast alle anfallenden Alt-Blei-Auswuchtgewichte dem Recycling zugeführt, es besteht de facto ein geschlossener Kreislauf. Dieser ist mit dem Inverkehrbringen von Auswuchtgewichten aus alternativen Werkstoffen nicht mehr aufrecht zu erhalten, da dann eine Trennung vor Ort nicht mehr möglich ist. Wir bitten Sie daher nachdrücklich, dass der bei der Kommission vorliegende Vorschlag Deutschlands zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EWG in der am 22. Mai 2002 durch die TAC angenomme-nen Fassung in der nächsten Sitzung der TAC beschlossen wird.

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