Reifenhandel

BRV plant gemeinsamen Stromeinkauf/Zügig Verträge prüfen

Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) planen für ihre Mitgliedsbetriebe eine gemeinsame bundesweite Bündelung des Strombedarfs, um besonders attraktive Strompreiskonditionen aushandeln zu können. BRV-Betriebe, die einen Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie abgeschlossen haben, sollten die Kündigungstermine und -fristen prüfen.

Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) planen für ihre Mitgliedsbetriebe eine gemeinsame bundesweite Bündelung des Strombedarfs, um besonders attraktive Strompreiskonditionen aushandeln zu können. BRV-Betriebe, die einen Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie abgeschlossen haben, sollten die Kündigungstermine und -fristen prüfen.

Um einen Vertag zum Jahresende beenden zu können, so der BRV, müssen viele Sonderverträge noch bis zum 30. September gekündigt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, daß sich die alten Verträge um ein weiteres Jahr verlängern. Die vorsorgliche Kündigung sollte am besten per Einschreiben erfolgen. Ob Sondervertag oder Tarifkunde: In allen Fällen rät der Verband dringend zu einer frühzeitigen Prüfung bestehender Verträge.

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