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Reifenhandel

BMW AG lässt Boxenstopp Heitz GmbH abmahnen

Die Boxenstopp Heitz GmbH hat unerfreuliche Post von der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte bekommen. Auftraggeber ist die BMW AG. Es geht um die angebliche Verletzung der Markenrechte durch die Benutzung der Bezeichnung "MC50 M-Racer". Die Bezeichnung "M" ist für Kraftfahrzeuge zugunsten der BMW AG registriert.

Die Boxenstopp Heitz GmbH hat unerfreuliche Post von der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte bekommen. Auftraggeber ist die BMW AG. Es geht um die angebliche Verletzung der Markenrechte durch die Benutzung der Bezeichnung "Sava MC50 M-Racer". Die Bezeichnung "M" ist für Kraftfahrzeuge zugunsten der BMW AG registriert. Über den Facebook-Auftritt des Bielefelder Reifenhändlers drücken viele Branchenakteure ihre Empörung aus. 

Die Boxenstopp Heitz GmbH beliefert eine Vielzahl an BMW-Motorradhändlern mit Reifen - entsprechend ratlos zeigen sich die Verantwortlichen: "Wir haben von unserem langjährigen Geschäftspartner BMW Ende Februar eine Abmahnung erhalten. BMW wirft uns vor, das Markenrecht verletzt zu haben. Als Reifenhändler stellen wir auf www.boxenstopp.de die Reifenprofile der Hersteller vor - und halten uns da auch an die vom Hersteller geführten Profilbezeichnungen. Wir fragen uns nur: Geht man so mit einem langjährigen Geschäftspartner um? Warum muss die harte Tour gefahren werden?"

Die Redaktion führte einige Telefonate mit der BMW Pressestelle, um in Erfahrung zu bringen, warum vermeintlich zuerst ein Händler und nicht der Hersteller hinsichtlich der angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt wurde. Es folgten aufklärende Erläuterungen: Auch zu Savatech als Hersteller des Profils bestehe Kontakt, beide Seiten hätten den Willen zur Einigung signalisiert – so die Aussage von Bernhard Ederer aus der BMW Wirtschafts- und Finanzkommunikation. Außerdem sei festzustellen, dass die markenrechtliche Haftung auch beim Händler liege. Dieser könne sich aber an den Hersteller oder Lieferanten wenden, da ihm keine „verkehrrechtliche Ware“ zur Verfügung gestellt worden sei.

Auf dem Facebook-Profil der Boxenstopp Heitz GmbH wurde zudem die Frage aufgeworfen, warum die BMW AG die Bezeichnung „M-Racer“ als Markenrechtsverletzung ansieht, den Profilname „M5 Sportec“ von Metzeler aber nicht. Auch diesbezüglich folgte eine Erklärung aus der BMW-Pressestelle: Die Interpretation obliege dem Markenrechteinhaber, also der BMW AG.

Der Boxenstopp Heitz GmbH haben die Vorgänge in jedem Fall gezeigt, wie fragil die eigene Existenz sein kann, wenn ein Weltkonzern seine Markenrechte verletzt sieht. „Für einen langwierigen Rechtsstreit fehlt uns einfach das Geld. Wir mussten jetzt auch an unsere Existenz und an 15 Arbeitsplätze denken“, beschreibt die Boxenstopp-Geschäftsleitung. Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben.

Lesen Sie weitere Details in der Mai-Ausgabe.

(kle)

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