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Winterreifenpflicht in Europa

Reifenindustrie

Änderung der situativen Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

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Porträt

Große Koalition will Winterreifenpflicht präzisieren

“Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren“, so steht es auf Seite 45 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Zu dieser Präzisierung hatte der Bundesrat den scheidenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits im Dezember 2010 aufgefordert. Beschlüsse aber blieben seither aus. Die Verankerung im Koalitionsvertrag stärkt aber nun die Hoffnung, dass die Konkretisieren der Winterreifenpflicht von der Großen Koalition tatsächlich in Angriff genommen wird.

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Reifenindustrie

GTÜ: Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.

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