„Die neue Energiekennzeichnung von Reifen ist verlässlich und absolut gesetzeskonform", mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Boris Engelhardt, die Kritik an der Hersteller-Selbsteinstufung beim Reifenlabel. Die Kennzeichnung von Reifen erfolgt laut wdk seit dem 1. November 2012 gemäß den Vorgaben der EU-Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung. Die relevanten Kennziffern sowie Prüfbedingungen sind nach Aussage des Hauptgeschäftsführers gesetzlich eindeutig geregelt.
„Die sehr aufwendigen Tests erfolgen durch die Hersteller, ebenso die Bereitstellung der Reifenlabel-Daten“, so Engelhardt weiter. Die Überwachung der Klassifizierung liegt beim Staat, in Deutschland bei den Bundesländern. „Wir setzen uns für eine konsequente Marktüberwachung ein, um den Verbraucher und den Qualitätswettbewerb zu schützen“, fügt Engelhardt hinzu. „Egal, ob Kühlschränke oder Beleuchtung, das Gesetz verpflichtet die Hersteller, ihre Produkte selbst zu kennzeichnen. Die Unternehmen handeln hier in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und abgesichert durch die eigene Qualitätssicherung. Dies gilt auch für die Reifenhersteller.“