Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sind nach drei Monaten Berufsverbot Verständnis und Geduld der Autohändler inzwischen komplett aufgebraucht. „Große Verkaufsräume, geringe Kundenfrequenz, erprobte Einhaltung der Corona-Schutzauflagen: Autohäuser sind auch laut Robert-Koch-Institut fast so sicher wie Aufenthalte im Freien. Wenn die Autohäuser also praktisch nichts zum Infektionsgeschehen beitragen, wie soll ihre Schließung dann bei der Eindämmung des Virus helfen? Und mit welcher Rechtfertigung soll den Unternehmen ein derartiges Opfer aufgezwungen werden?“, so Karpinski. Es sei viel wirksamer und zugleich weniger einschneidend, unter Zulassung zusätzlicher Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests (wie im Modellprojekt Tübingen) und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung (wie der Luca-App unter Einbindung des Autohandels und der Gesundheitsämter) steigenden Inzidenzen und der Ausbreitung mutierender Viren entgegenzuwirken.
Außerdem müsse der Impfprozess massiv beschleunigt und auf breitere Bevölkerungsgruppen ausgeweitet werden. „Wir können und dürfen nicht warten, bis die Pleitewelle rollt. Die Politik muss Handlungswege aufzeigen und darf unser Land nicht länger stilllegen“, fordert der ZDK-Präsident. Lesen Sie mehr zur Situation im Autohandel in der Print-Ausgabe.
Hinsichtlich der Situation im Reifenfachhandel teilt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. mit (aktualisiert am 24.03.2021): „Um 12:30 Uhr hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Statement, nach erneuter Beratung mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer, die beschlossenen ‘Ruhetage’ am 1. und 3. April zurückgenommen. Somit gilt aktuell sowohl der 1. April (Gründonnerstag) und 3. April (Karsamstag) als regulärer Werktag.“