Der Fahrer dieses Sattelzuges hat während der Fahrt auf der Autobahn A3 im Frankfurter Kreuz Süd sein Rad von der Antriebsachse der Zugmaschine verloren. Glücklicherweise sind keine weiteren Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen. Mit einer Radmutternsicherung, wie sie beispielsweise Checkpoint oder Nisotech anbieten, wäre das nicht passiert. Zudem kommen auf den Fahrer oder den Flottenbetreiber unnötige Kosten zu. Ein verlorenes Rad führt oft zu weiteren Schäden am Fahrwerk, speziell an den Bremsen, Achsen und Luftfederbälgen. Der Ersatz des Rades verursacht zusätzliche Kosten, von der Montage eines Ersatzrades abgesehen. Die Standzeit des Sattelzuges muss ebenfalls kalkuliert werden und über die Folgen eines Unfalls wollen wir nicht spekulieren.
Fahrer und Flottenverantwortliche sollten folgendes bedenken: Wenn ein Lkw oder Bus während der Fahrt ein Rad verliert, so lässt der Beweis des ersten Anscheins vermuten, dass in diesem Fall ein Verschulden des Fahrers vorliegt. Denn der Fahrer ist nach § 23 Abs. 1 S.2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für den verkehrssicheren Zustand des von ihm geführten Fahrzeugs verantwortlich. Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Dazu gehören unter anderem auch Reifen und Räder.
Ein weiterer Hinweis ist bei einem Radwechsel wichtig. Die beauftragte Werkstatt könnte die Radschrauben nicht ordnungsgemäß festgezogen haben. Auch der Hinweis auf das Nachziehen der Radmuttern nach 20 bis 200 km entbindet die Werkstatt nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Kommt es in zu einem Unfall nach Radverlust, haftet die Werkstatt mit.
Laut § 32 StVO muss der Verantwortliche, also in der Regel der Fahrer, Verkehrshindernisse schnellstmöglich wieder beseitigen. Das können beispielsweise auch Ladungsteile sein. Auf Autobahnen und Bundesstraßen sollte in diesem Zusammenhang immer die Polizei informiert werden, auch wenn dann ein Bußgeld fällig wird. (oth)