Konkret ist der Disziplinarausschuss der Ansicht, „dass Trelleborg während des Weihnachtswochenendes 2021 bei der Weitergabe von Informationen an die Nasdaq Stockholm schneller hätte handeln sollen und dass Trelleborg in dieser Angelegenheit gegen die Regeln bezüglich der Weitergabe von Informationen an den Markt in Artikel 17 der MAR verstoßen hat“. Insbesondere die Informationsweitergabe nach Bekanntwerden erster Gerüchte bezüglich einer Veräußerung wurde gerügt. Dafür wurde Trelleborg nun zu einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen SEK (ca. 878.000 Euro) verurteilt.
Die Trelleborg-Verantwortlichen wiederum sind der Überzeugung, dass die Angelegenheit korrekt gehandhabt wurde. Sie hatten gegenüber dem Disziplinarausschuss argumentiert, dass im Dezember 2021 lediglich erste Gespräche mit externen Partnern stattgefunden hätten und diese Gespräche noch nicht detailliert genug gewesen wären, um den Markt zu informieren. (dw)