Am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten zu erfassen und aufzuzeichnen.
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Am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten zu erfassen und aufzuzeichnen.

Handel

Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V erinnert seine Mitgliedsbetriebe an deren Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Jan-Kai Jensen von der BRV-Partnerkanzlei JEP Rechtsanwälte liefert der Branchenverband eine Präzisierungen der geänderten Bestimmungen.

Zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit führt der BRV auf: Es besteht auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung und Aufzeichnung von Beginn und Ende (= Dauer) der täglichen Arbeitszeit sowie Pausenzeiten und Überstunden des Arbeitnehmers. Eine Delegation der Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten auf den einzelnen Arbeitnehmer ist zulässig; der Arbeitnehmer kann aber nicht freiwillig auf die Erfassung verzichten.

Bisher allerdings nicht vorgegeben sei die Form der Arbeitszeiterfassung. Die Zeiterfassung müsse nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern könne auch - je nach Tätigkeit und Unternehmen - in Papierform erfolgen. Weiterhin möglich bleibe auch die Vertrauensarbeit. Diese meint, dass die Arbeitnehmer den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen können und der Arbeitgeber darauf verzichtet, zu kontrollieren, ob die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten auch einhalten. Die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer entscheiden können, wann sie arbeiten, sich ihre Arbeitszeit unter Beachtung der Arbeitszeit gesetzlichen Grenzen also frei einteilen können, bleibt laut BRV also bestehen. Neu aber sei, dass auch im Falle der Vertrauensarbeitszeit die Pflicht besteht, die Arbeitszeiten zu dokumentieren.

Klarheit ist allerdings noch für leitende Angestellte, die zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern berechtigt sind oder Prokura haben, herzustellen. Hierzu teilt der Verband mit: „Leitende Angestellte … und andere Arbeitnehmer außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitszeitgesetzes unterliegen vermutlich nicht der Verpflichtung zur Zeiterfassung.“ Eine Gesetzesänderung soll hier noch Klarheit schaffen. Der BRV empfiehlt zuvor bereits, auch bei leitenden Angestellten eine Zeiterfassung vorzunehmen.

Ein weiterer Punkt ist das Initiativrecht für den Betriebsrat. Hierzu stellt der BRV fest: „Der Betriebsrat hat kein Initiativrecht zur Erzwingung einer (elektronischen) Zeiterfassung. Er ist jedoch bei der konkreten Ausgestaltung des Zeiterfassungssystems zu beteiligen.“ Insgesamt gelte, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur Zeiterfassung nicht zu unmittelbaren Sanktionen führe. Weil auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht eines jeden Arbeitgebers bestehe, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, müssten Arbeitszeiten aber ab sofort erfasst werden. Arbeitgeber könnten also nicht warten, bis der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt habe. Lesen Sie in Print einen ausführlichen Handelsteil. (kle)

Die Auszeichnung, einer der besten Arbeitgeber in den USA zu sein, erhielt Kumho im globalen Entwicklungszentrum in Yongin, Südkorea.

Studie von Rubber News

US-amerikanische F&E-Abteilung von Kumho erhält Auszeichnung

Das Reifenfachmagazin Rubber News hat das nordamerikanische Kumho America Technical Center (KATC) als einen der besten Arbeitgeber 2023 ausgezeichnet. Insgesamt erhielten neun von über 1.000 Unternehmen der Reifenbranche das Prädikat „besonders arbeitnehmerfreundlich“.

    • Kumho, Reifenindustrie
Neben den AHA-Regeln gilt ab dem 24. November 2021 auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Geändertes Infektionsschutzgesetz

Fragen und Antworten zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Vergangene Woche hat der Bundestag Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG-E) verabschiedet. Zu den wesentlichen Punkten zählen die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie eine Pflicht zur mobilen Arbeit für Bürotätigkeiten.

    • Handel, BRV
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Handel

Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll. Sollten Bundestag und Bundesrat das Vorhaben bestätigen, tritt eine Notbremse in Kraft, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 überschreitet. Der stationäre Handel wäre dann untersagt, das normale Dienstleistungsangebot und die Werkstatttätigkeit bliebe erlaubt.

    • Handel, Werkstattservice, BRV
Die RKKR GmbH ist Teil der Reifen Kiefer-Gruppe.

Handel

Insolvenzsverfahren von Reifen Kiefer und RKKR GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 1. Oktober 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Kiefer GmbH und der RKKR GmbH mit Sitz in Mettlach-Orscholz eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. „Aus Sicht der Gläubiger ist zu erwarten, dass die Beteiligten die angestrebte Sanierungslösung zum Wohle der Gläubiger erfolgreich umsetzen werden,“ kommentiert der bestellte Rechtsanwalt Matthias Bayer von der Kanzlei Abel & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB.

    • Kooperationen, Großhandel, Unternehmen/Personen