Der BRV präzisiert in einer Mitteilung an seine Mitglieder die Situation im Handel: „Während bisher der rein stationäre Handel (Verkauf von Ware ohne Dienstleistung) im Reifenhandel nicht erlaubt war, ist dieses nun flächendeckend bei entsprechenden Inzidenzwerten zulässig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde vorab einen Termin für einen fest begrenzten Zeitpunkt bucht. Es ist ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche zulässig. Ein Kunde, der Ware zusammen mit einem Service/Dienstleistung erwerben möchte, benötigt hingegen keine Terminbuchung. Es ist ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche zulässig.“
In der anstehenden Umrüstsaison werden diese Vorgaben die Verantwortlichen am Point of Sale laut dem Branchenverband vor große Herausforderungen stellen. „Kunden, die sich nur informieren oder nur Ware beziehen möchten, dürfen nur nach vorheriger Terminbuchung eingelassen werden und es dürfen deutlich weniger Kunden in den Verkaufsraum (1 Kunde pro 40 qm). Kunden, die einen Reifenwechsel möchten, dürfen ohne Terminvereinbarung jederzeit unangemeldet vorbeikommen“, so BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin. Die aktuelle Regelung für jedes Bundesland sind auf der BRV-Homepage in der Länderinformation abrufbar. (kle)