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Foto: Karin & Uwe Annas - Fotolia
Der Reifenhandel durfte Reifenservice auch in Lockdown-Zeiten durchführen.

Reifenfachhandel

Neue Corona-Lockerungen stellen Betriebe vor Herausforderungen

Die neuen Lockerungen im Bereich Handel nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021 gelten spätestens seit heute in allen Bundesländern und sorgen laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. bei genauer Auslegung im Reifenhandel für Verwirrungen.

Der BRV präzisiert in einer Mitteilung an seine Mitglieder die Situation im Handel: „Während bisher der rein stationäre Handel (Verkauf von Ware ohne Dienstleistung) im Reifenhandel nicht erlaubt war, ist dieses nun flächendeckend bei entsprechenden Inzidenzwerten zulässig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde vorab einen Termin für einen fest begrenzten Zeitpunkt bucht. Es ist ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche zulässig. Ein Kunde, der Ware zusammen mit einem Service/Dienstleistung erwerben möchte, benötigt hingegen keine Terminbuchung. Es ist ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche zulässig.“

In der anstehenden Umrüstsaison werden diese Vorgaben die Verantwortlichen am Point of Sale laut dem Branchenverband vor große Herausforderungen stellen. „Kunden, die sich nur informieren oder nur Ware beziehen möchten, dürfen nur nach vorheriger Terminbuchung eingelassen werden und es dürfen deutlich weniger Kunden in den Verkaufsraum (1 Kunde pro 40 qm). Kunden, die einen Reifenwechsel möchten, dürfen ohne Terminvereinbarung jederzeit unangemeldet vorbeikommen“, so BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin. Die aktuelle Regelung für jedes Bundesland sind auf der BRV-Homepage in der Länderinformation abrufbar. (kle)

Noch ist die Situation nicht ganz klar, doch die Lockerungen am 20. März werden kommen. Der BRV informiert seine Mitglieder

Handel

BRV informiert über Corona-Lockerungen ab 20. März

Am 20. März 2022 stehen tiefgreifende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen an. Eine endgültige Entscheidung fällt am 18. März mit der Bundesratssitzung. Der BRV informiert seine Mitglieder bereits über etwaige Änderungen.

    • BRV, Handel
Seit Beginn der Pandemie gehört der Reifenservice nicht zum klassischen Einzelhandel.

2G-Zugangsbeschränkung

Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Handel und Dienstleistung

Der BRV weist im Zusammenhang mit der von der Bund-Länderkonferenz beschlossenen 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel auf die Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Handel und Dienstleistung hin.

    • Reifenhandel, BRV
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Handel

Entfernte Barcodes – Qualitätsanspruch definiert Handlungsempfehlung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. veröffentlicht eine Mitgliederinformation zum Thema „Reifen mit entferntem Barcode: Was ist zu beachten“. Chef-Redakteur Olaf Tewes rückt in seiner Einordnung den Qualitätsanspruch von Industrie und Reifenfachhandel ins Zentrum.

    • Handel, Industrie
Die Motoo-App soll den Werkstattalltag für Kunden und Dienstleister vereinfachen. 

Werkstattservice

Hess Automotive bringt Motoo-App heraus

Die Motoo-App von Hess Automotive soll Werkstätten auf digitalem Wege den Kontakt zu ihren Kunden erleichtern. Damit wird auch die Abwicklung konkreter Aufträge und genereller Kundenservice möglich sein.

    • Werkstattservice, IT/Online