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Reifenindustrie

Michelin-Werk in La Roche-sur-Yon: Sozialplan vereinbart

Nachdem die Michelin-Gruppe im Oktober 2019 die Schließung des Standortes La Roche-sur-Yon angekündigt hatte, konnte sich die Unternehmensleitung nun auf einen Sozialplan mit den Gewerkschaften einigen.

Nachdem die Michelin-Gruppe im Oktober 2019 die Schließung des Standortes La Roche-sur-Yon angekündigt hatte, konnte sich die Unternehmensleitung nun auf einen Sozialplan mit den Gewerkschaften einigen.

Am Hauptsitz des Michelin-Konzerns in Clermont-Ferrand trafen sich nach zwölfwöchigen Verhandlungen Unternehmens-Verantwortliche mit Vertretern der repräsentativen Gewerkschaften CFDT, CFE-CGC und SUD sowie der nicht repräsentativen Gewerkschaft FO und unterzeichneten eine Vereinbarung über die Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitnehmer im Rahmen der Schließung des Werks. "Die Vereinbarung wird eine flexible Arbeitsplatzsicherheit bieten, die es jedem Mitarbeiter, der keinen Anspruch auf Vorruhestand hat, ermöglicht, seine Karriere entweder innerhalb des Konzerns oder extern durch Outplacement fortzusetzen", heißt es in einer Mitteilung.

Im Falle einer Versetzung oder einer anderen "Inplacement-Lösung" garantiere die Vereinbarung, dass Mitarbeitern, die mit ihrer neuen Position nicht zufrieden sind, eine andere Stelle bei Michelin oder die Offerierung einer Unterstützungsmaßnahme, wenn diese es vorziehen, in die Region La Roche-sur-Yon zurückzukehren. Die Priorität von Michelin bestehe darin, den Mitarbeitern von La Roche-sur-Yon die Möglichkeit zu geben, ihre Karriere innerhalb des Konzerns fortzusetzen, entsprechend der bekräftigten Verpflichtung, jeder Person eine oder mehrere Stellen in einem Michelin-Werk in Frankreich anzubieten. Die Vereinbarung garantiere insbesondere, dass die Beschäftigten von La Roche-sur-Yon bei der Besetzung der 100 neu zu schaffenden Arbeitsplätze im Werk Cholet Vorrang erhalten.

Finanzielle Unterstützung erhalten die Beschäftigten laut Unternehmensangaben durch eine Mobilitätsprämie in Höhe von 40.000 Euro, eine Zahlung zum Ausgleich von bis zu 75 Prozent der Gehaltsausfälle für drei Jahre sowie die vollständige Übernahme aller Umzugskosten der Familie. Darüber hinaus bietet der Konzern eine pauschale individuelle Abfindung von 40.000 Euro, mit einer zusätzlichen Abfindung, die je nach Alter des Mitarbeiters zwei bis acht Monatsgehältern entspricht, und 500 Euro pro Dienstjahr an. Optional werde auch ein einmaliger Zuschuss von 20.000 € zur Unterstützung der Gründung eines neuen Unternehmens sowie Zuschüsse und Hilfe bei der Finanzierung angeboten. Die Vereinbarung initiiert außerdem ein Vorruhestandsprogramm für Mitarbeiter, die bis Ende 2025 in den Vollruhestand gehen können.

Die Gewährleistung eines reibungslosen und wirksamen Einsatzes des Programms sei nun die Priorität der Gruppe, in der Hoffnung, dass die Unterstützungsmaßnahmen so bald wie möglich eingeführt werden könnten. Die vorgeschlagene Vereinbarung unterliegt weiterhin der Überprüfung durch die Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Verfahrens der "Informationskonsultation", bevor sie durch das Regionalbüro für Unternehmen, Wettbewerb, Verbrauch, Arbeit und Beschäftigung (DIRECCTE) bestätigt wird.

(kle)

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