Bei der Verschraubung des Rades kommt es auf die richtige Reihenfolge an – entweder kreuz- oder sternenförmig.
Foto: Tschovikov/GTÜ
Bei der Verschraubung des Rades kommt es auf die richtige Reihenfolge an – entweder kreuz- oder sternenförmig.

Zur Umrüstsaison

GTÜ gibt Hinweise für einen sicheren Räderwechsel

Die Sommersaison steht vor der Tür und die Sommerreifen werden wieder hervorgeholt. Pünktlich zum Saisonstart gibt die GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) Hinweise für einen sicheren Reifenwechsel.

Die in Deutschland geltende situative Winterreifenpflicht richtet sich nach der aktuellen Witterung – sie endet also nicht mit einem bestimmten Stichtag des Kalenders. In der Regel empfiehlt es sich, die Faustformel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – einzuhalten. Nach Ostern steht also der Wechsel auf Sommerräder an. Wer den Reifenwechsel selbst vornimmt, sollte gründlich vorgehen, damit Fehler nicht zu einem potenziellen Risiko für die Verkehrssicherheit führen.

Radmuttern oder Radschrauben sind zwar kleine, aber entscheidende Bauteile. Sie verbinden die Felge eines Autorades mit der Nabe. Autofahrer, die die Montage selbst übernehmen, müssen alle Verbindungen lösen und anschließend wieder korrekt verschrauben. Zu beachten ist vor allem das richtige Festziehen der Schraubverbindungen. Hier sind das passende Drehmoment und die Reihenfolge entscheidend. Nach etwa 50 bis 100 Kilometern mit den neuen Reifen sollten die Verschraubungen überprüft werden. Wer den Reifenwechsel in einer Werkstatt machen lässt, sollte auf diesen Umstand hingewiesen werden. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) empfiehlt seinen Reifenhändlern, auf der Rechnung den Hinweis für das Nachziehen nach 50 bis 100 Kilometern zu platzieren und den Kunden auch mündlich darauf hinzuweisen.

Laut ADAC sind Werkstattkunden aber nicht rechtlich zur Nachprüfung gezwungen. Der Automobilclub verweist hierbei auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München vom Mai 2021 (Aktenzeichen 7 U 2338/20): Ein Nachjustieren sei bei ordnungsgemäß angezogenen Verschraubungen theoretisch nicht notwendig. Die Werkstätten haften für die sichere Verbindung. Dennoch sollte beim Reifenwechsel immer ein Hinweis erfolgen, für das Nachziehen der Räder nochmal in die Werkstatt zu kommen. Dieser Hinweis sollte nach der empfohlenen Strecke auch befolgt werden.

Unterschiede bei der Radverschraubung

Laut GTÜ gibt es bei der Befestigung der Felge auf der Nabe aufgrund der Anordnung der Gewindebolzen Unterschiede. Bei Rädern mit Radmuttern werden Stehbolzen auf der Nabe verwendet. Laut der Prüforganisation lässt sich die Felge so einfach positionieren, indem sie über die festen Bolzen geschoben wird. Anschließend werden die Muttern aufgedreht. Die Montage mit Radschrauben sei dagegen „etwas kniffliger“. Hier bringen die Radschrauben den Gewindebolzen mit und werden in Innengewinde der Nabe gedreht. Auch die Art und Größe des Antriebs der Verbindungselement sorgen für Unterschiede: Einerseits gibt es die weit verbreiteten Sechskantmuttern für Schlüsselweiten von 17, 19 und 21 Millimetern, andererseits Schrauben mit Außen- und Innensechskanten oder Vielzahnprofilen sowie spezielle Diebstahlschutzversionen. Laut GTÜ müssen beim Räderwechsel am Pkw 12 bis 24 Verbindungen gelöst und wieder korrekt verschraubt werden. Die Anzahl der Schrauben oder Muttern richtet sich nach der Lochzahl einer Felge – drei, vier, fünf oder sechs Öffnungen.

Lesen Sie, welche fünf Schritte laut GTÜ für einen erfolgreichen Räderwechsel zu beachten sind, in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift AutoRäderReifen-Gummibereifung.