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Reifenindustrie

Goodyear informiert über Winterreifen-Regelungen in Europa

Lkw- oder Busfahrer, die sich nicht an die je nach Land unterschiedlichen geltenden Regelungen für Winterreifen halten, können von der Polizei bestraft werden. Um ihnen dies zu ersparen hat der Reifenhersteller Goodyear die einzelnen Bestimmungen aus 40 europäischen Ländern zusammengetragen und stellt sie auf seiner Homepage unter www.goodyear.eu/de_de/tires/truck/download/ zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Lkw- oder Busfahrer, die sich nicht an die je nach Land unterschiedlichen geltenden Regelungen für Winterreifen halten, können von der Polizei bestraft werden. Um ihnen dies zu ersparen hat der Reifenhersteller Goodyear die einzelnen Bestimmungen aus 40 europäischen Ländern zusammengetragen und stellt sie auf seiner Homepage unter www.goodyear.eu/de_de/tires/truck/download/ zum kostenlosen Download zur Verfügung.

„Flottenbetreiber bereifen ihre Fahrzeuge normalerweise entsprechend den Anforderungen. Ein plötzlicher Schneefall kann ansonsten schnell zu Stillstand und hohen Kosten führen“, erklärt Benjamin Willot, Marketingdirektor für Nutzfahrzeugreifen bei Goodyear in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. „Jedoch schreiben immer mehr Länder in Europa die Nutzung von Winterreifen nicht nur situativ vor, sondern in genau definierten Zeiträumen. Die sich ständig verändernde und insgesamt immer unübersichtlichere Regelungslandschaft bereitet vielen Flottenbetreibern zunehmend Kopfzerbrechen. Mit der von uns zur Verfügung gestellten Übersicht wollen wir nun Abhilfe schaffen.“

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bestimmungen und angesichts zahlreicher Länder, die hohe Bußgelder verhängen, empfehlen die Experten von Goodyear, sich vor transnationalen Fahrten im Winter vorab zu informieren. In vielen westeuropäischen Ländern bis nach Großbritannien und inklusive der Schweiz und Dänemark sowie östlich bis zur russischen Grenze gelten meist keine fest vorgeschriebenen Winterreifenrichtlinien. In Deutschland, Luxemburg, Tschechien und Italien hingegen bestehen situative Vorschriften bei gewissen Voraussetzungen oder auf bestimmten Straßen. In Österreich gilt für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vom 1. November bis zum 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse. Für Busse gilt die Pflicht vom 1. November bis 15. März. In Spanien und Portugal gibt es sogar je nach Region unterschiedliche Regelungen. In Norwegen, Russland, der Slowakei, Mazedonien und Teilen des ehemaligen Jugoslawiens gilt eine uneingeschränkte Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum auf allen Straßen – unabhängig von der Witterung. Im Südosten Europas sowie im restlichen Skandinavien herrscht weitgehend Uneinheitlichkeit.

Die jeweiligen Vorschriften für den Einsatz von Winterreifen basieren traditionell auf der M+S-Kennzeichnung. Diese kann von den Reifenherstellern frei verwendet werden. Ende 2012 hat die EU eine neue, zusätzliche Markierung für Lkw-Winterreifen eingeführt: das auch als Schneeflocke bekannte „three-peak-mountain snow flake“-Symbol, kurz 3PMSF. Ein Reifen darf nur dann damit markiert sein, wenn er eine für alle Hersteller standardisierte Testprozedur für grundlegende Wintertauglichkeit erfolgreich durchlaufen hat. Das 3PMSF-Symbol schließt die Nutzung von M+S nicht aus. Europaweit gibt es bereits einige Länder, die sich in Gesetzen auf die 3PMSF-Kennzeichnung beziehen, wobei gegenwärtig noch alle mit M+S gekennzeichneten Reifen mit oder ohne 3PMSF anerkannt werden.

(kle)

Reifenindustrie

Continental und Goodyear informieren über europäische Winterreifenvorschriften

In welchen europäischen Ländern herrscht eine Winterreifenpflicht und unter welchen Bedingungen? Und wo sind Schneeketten erlaubt oder gar verpflichtend? Die gesetzlichen Vorschriften können in den jeweiligen europäischen Ländern sehr unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass sich die nationale Gesetzgebung von einem Jahr auf das nächste wieder ändern kann. Goodyear und Continental haben daher Broschüren aufgelegt, die Spediteuren und Flottenbetreiber zum Durchblick verhelfen sollen.

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Reifenindustrie

BRV: Änderungen bei situativen Winterreifenpflicht gesetzlich verankert

Die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. März ist am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 01. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen beziehungsweise Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Darauf weist der BRV hin.

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Reifenindustrie

Änderung der situativen Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

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Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

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