Insgesamt stehen 350 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung. Seit dem 23. November können erstmals auch Unternehmen und Kommunen auf Bundesebene Fördergelder für nicht öffentliche Ladepunkte beantragen. Der BRV erläutert: „Gefördert werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen (kein Leasing), sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und ggf. Kombination mit einem Last- bzw. Energiemanagement-System. Die Förderhöhe beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt oder 70 Prozent der Gesamtkosten, wobei die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 Euro betragen müssen. Für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten können z.B. also bis zu 1.800 Euro beantragt werden.“
Der Branchenverband führt in einer Mitteilung weiter aus: „Die Förderbeträge beziehen sich auf nicht öffentliche Ladepunkte, welche der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie könnten jedoch auch (kostenlos) für Kundenfahrzeuge oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden. Die Ladepunkte dürfen jeweils über eine Ladeleistung von maximal 22 kW verfügen. Der maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse) beträgt 45.000 Euro.“
Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Förderprogramm für Unternehmen unter „Zuschuss 441“ führt. (kle)