Anfang Juni 2018 hatte der BRV ein Statement zum „Einsatz runderneuerter Lkw- und Busreifen: keine Einsatzbeschränkungen“, einschließlich des dazugehörigen Statements „Zulässige Bereifung für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse“ veröffentlicht. In diesem Zusammenhang weist der BRV nun darauf hin, dass es in Österreich eine abweichende Regelung gibt.
In Österreich hat laut BRV der Paragraph 39 Absatz 3 KDV 1967 = Es sind keine runderneuerten Reifen auf der Hauptlenkachse von Omnibussen, Klasse M2 und M3, zulässig, nach wie vor Gültigkeit. Dies sollte beachtet werden, insbesondere im grenzüberschreitenden Busverkehr nach Österreich.
(akl)