Mit Fahrverboten, Geldstrafen, Haftstrafen oder persönlichen Regressansprüchen werden hierzulande jährlich bis zu 4.000 verantwortliche Fuhrparkmanager belegt, schätzen Fachanwälte. In vielen Fällen resultieren die Strafen aus der sogenannten Halterhaftung. Die unter diesem Begriff zusammengefassten rechtlichen Pflichten bergen aufgrund ihrer Komplexität und der häufigen Neuerungen ein hohes Haftungsrisiko. Um den Fuhrparkleitern aktueller und potenzieller Kunden den jüngsten Stand auf diesen Themenfeldern zu vermitteln, organisierte die Driver Fleet Solution (DFS) gemeinsam mit der Carano Software Solutions GmbH, Berlin, den Workshop Halterhaftung - Anforderungen an das Fuhrparkmanagement und Lösungsansätze.
Als Referenten nahm unter anderem Helmut Pätz, Inhaber der Beratungsfirma Insight, teil. Der erste Workshop fand am 24. April in Darmstadt statt, der zweite folgte am 26. April in Hamburg. „Unsere Einladung fand großen Anklang, denn zu den beiden ganztägigen Veranstaltungen kamen insgesamt über 40 Fuhrparkmanager bekannter Unternehmen“, berichtet Stefan Starzner, Key Account Manager Driver Fleet Solution. Die Agenda der beiden Workshops war identisch: Stefan Starzner und Hans-Joachim Guth, Leiter Vertrieb/Support bei Carano, dem Spezialisten für Fuhrparkmanagement-Software, begrüßten die Teilnehmer und stellten ihre Unternehmen vor. Anschließend übernahm Helmut Pätz und erläuterte zunächst die Problematik der Halterhaftung sowie die daraus resultierenden Pflichten und Aufgaben für die Betreiber gewerblicher Fuhrparks.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete das Fahrerlaubnisrecht mit den beiden Komponenten Führerscheinprüfung und neue Fahrerlaubnisverordnung. Pätz erläuterte die Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaft Verkehr und verdeutlichte, worauf Fuhrparkverantwortliche dabei ihr besonderes Augenmerk legen müssen. Die Teilnehmer erfuhren, was bei einer UVV-Prüfung im Fuhrpark im Detail geprüft werden muss, wer prüfen kann und darf, wie die UVV konkret umzusetzen sind, wie mit Poolfahrzeugen und Außendienstmitarbeitern zu verfahren ist, was Fahrer vor Fahrtantritt kontrollieren müssen und wie eine UVV-Prüfung zu protokollieren ist. Fazit von Helmut Pätz: „Weder eine korrekte Führerscheinprüfung, noch eine korrekte UVV-Prüfung nach DGUV 70 sind triviale Aufgaben. In beiden Fällen sollte ein Fuhrparkverantwortlicher keinen Mitarbeiter mit der Prüfung betrauen, den er nicht intensiv in die Materie eingewiesen und trainiert hat. Oder er vergibt den Job an einen externen Serviceprovider, der sein Handwerk versteht. Andernfalls geht der Fuhrparkleiter ein hohes rechtliches Risiko ein.“
(kle)