Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

Dabei betont das BAG, dass runderneuerte Reifen unter Nr. 1.9 des Kataloges nicht förderfähig sind. Zu der Förderung von Reifen auf den Nichtantriebsachsen veröffentlich das Bundesamt folgende Information: „Auf den Nichtantriebsachsen werden neue, gebrauchte oder runderneuerte Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung nach Nr. 1.3 des Maßnahmenkataloges gefördert.“

(akl)

Reifenhandel

BAG stellt Infos zur De-minimis Förderfähigkeit von Reifen bereit

Bereits Mitte Dezember gab der BRV bekannt, dass eine umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen durchgesetzt werden konnte. Nun hat auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf seiner Webseite offizielle Informationen zur Förderperiode 2017 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt im Förderprogramm De-minimis am 09. Januar 2017 und endet am 02. Oktober 2017.

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Reifenhandel

BRV: Diese Reifen werden in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert

Beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) gehen nach wie vor viele Anfragen, sowohl von Mitgliedsbetrieben, als auch von Speditionsunternehmen etc. hinsichtlich der Fragestellung ein, welche Reifen denn nunmehr tatsächlich in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, so der BRV, dass augenscheinlich am Markt eine Reihe unterschiedlicher Informationen dazu kursieren.

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Reifenindustrie

De-minimis 2018: Das hat sich geändert

Wie der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu entnehmen ist, hat die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in der Fassung der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016 für die Förderperiode 2018 weiterhin Gültigkeit. Für neue, gebrauchte oder runderneuerte Antriebsachsreifen ändert sich allerdings unter Berücksichtigung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Fördermöglichkeit in 2018.

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Reifenindustrie

BRV-Nachtrag zur De-minimis Förderung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liefert eine Präzisierungen seiner Mitgliederinformation zur De-minimis Förderfähigkeit. Details zur Beantragung sind über die Website das Bundesamtes für Güterverkehr abrufbar. 

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