Ab dem 26. Mai 2022 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft – bundesländerspezifische Basisschutzmaßnahmen gelten jedoch nach wie vor. 
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Ab dem 26. Mai 2022 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft – bundesländerspezifische Basisschutzmaßnahmen gelten jedoch nach wie vor. 

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Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Die gegenwärtige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis zum 25. Mai 2022 befristet. Wie der BRV mitteilt, plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell keine Verlängerung der Regelung, sodass diese am 26. Mai 2022 außer Kraft tritt.

Parallel zum Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Dennoch werde die Arbeitsschutzregel seit dem 11. Mai 2022 im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet, um – wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte – auf eine bereits überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können, heißt es seitens des BRV weiter.

Konkret bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es ab dem 26. Mai 2022 keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen für die Betriebe mehr gibt. Lediglich die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen (i.d.R. AHA+L-Regeln) sind nach wie vor einzuhalten.

Ergänzend weist der Bundesverband in seiner Mitteilung darauf hin, „dass laut Aussage des BMAS die zum Zwecke der 3G-Zugangskontrolle gemäß § 28b IfSG (alte Fassung) erhobenen Daten der Beschäftigten zu Impf-, Genesungs- oder Teststatus zu löschen sind“. (dw)

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Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert darüber, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird.

    • Handel, BRV
Bei der Festlegung der Maßnahmen sind besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen.

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Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine Mitglieder über die Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

    • Handel, Industrie
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde beschlossen.

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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 1. September 2022 eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die wieder Basis-Infektionsschutzmaßnahmen für Betriebe vorsieht. Die noch im ersten Entwurf geplante „starre“ Homeoffice-Angebotspflicht sowie die Testangebotspflicht, ohne auf konkrete Entwicklungen einzugehen, finden sich nicht mehr in der aktuellen Verordnung wieder.

    • Handel, BRV

Reifenhandel

BMAS aktualisiert Corona-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) – mit der die neue Regel dann in Kraft tritt – wird für die nächste Woche erwartet.

    • Reifenhandel