Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.
Der Bundesrechnungshof teilte in einer Stellungnahme vom 25. Februar 2016 mit, dass sie die Förderung von Neureifen nur dann für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar halten, „wenn sie die Anforderungen der geltenden EU-Richtlinie übererfüllen und damit überobligatorisch sind.“ Der Bundesrechnungshof teilt nicht die Ansicht, wie es im Schreiben weiter heißt, dass runderneuerte Reifen im Sinne der Förderrichtlinie generell überobligatorisch sind. Begründet wird dies damit, dass nicht sichergestellt sei, „dass diese im Betrieb die überobligatorischen Umweltkriterien erfüllen.“ Zudem sieht der Bundesrechnungshof ein Problem darin, dass jeder runderneuerte Reifen individuelle Werte aufweist, und nicht sichergestellt sei, dass sie „in der Richtlinie genannten Anforderungen an das Rollgeräusch und den Rollwiderstand übererfüllen.“ Damit hat der Bundesrechnungshof der geplanten Änderung der Förderung von runderneuerten Reifen De-minimis eine Absage erteilt.
Eine überarbeitete Fassung der Ersten Änderungsbekanntmachung wurde aufgesetzt. Es würde bedeuten, dass runderneuerte Reifen den Neureifen gleichgestellt werden. Der BRV hat Einspruch eingelegt, denn er sieht darin eine Diskriminierung runderneuerter Reifen. Ein vorgeschlagener Kompromiss wäre, runderneuerte Reifen per se mit 40 Prozent zu fördern. Diesen Vorschlag lehnt der Bundesrechnungshof ab.
Sollte es also dazu kommen, dass runderneuerte Reifen in der Förderung nicht berücksichtigt werden, befürchtete der BRV, dass mindestens 25 Prozent der derzeitigen KMU-Runderneuerungsbetriebe schließen müssen. Neureifen internationaler Großkonzerne hingegen werden gefördert. Der BRV sieht es deshalb „zum Schutz der Mitglieder“ erforderlich, vorsorglich eine entsprechende Klage beim Bundesverwaltungsgericht vorzubereiten.
(akl)