Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie vom 10. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber zum 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Diese besagt, dass alle Personen, die in den im Gesetz genannten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, eine Impfung gegen das Coronavirus bis zum 15. März dieses Jahres nachweisen müssen.
Dementsprechend weist der BRV nun darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit FAQs veröffentlicht hat, die über den Sachverhalt aufklären. In diesen wird beispielsweise angegeben, auf welche Einrichtungen sich die Impfpflicht bezieht oder ob bereits ein kurzer Zeitraum auf einem Gelände die Impfung verlangt. (jwe)