Für die neue Grundsteuer muss nach Angaben des BRV jedes inländische Grundstück auf den 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben, die zu einem Grundsteuerwertbescheid führt. Für Grundstückseigentümer gilt der 1. Januar 2022 als Stichtag.
Die Feststellungserklärung erfolgt über www.elster.de, infolgedessen werden die Finanzämter einen Grundsteuermessbescheid ausstellen, erläutert der BRV. „Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde“, so der Verband. Erst im Jahr 2024 legen die Städte und Gemeinden jedoch ihre Hebesätze fest. Am 1. Januar 2025 tritt dann die neue Grundsteuer endgültig in Kraft. (jwe)