Reifenhandel

BRV-Info „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen“ abrufbar

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

Ergänzende Empfehlungen und Informationen zur „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nutzfahrzeugreifen nach ECE-R 109“ stellt jetzt der BRV bereit. Das betrifft in erster Linie Runderneuerungsbetriebe, aber auch die Reifenfachhandelsbetriebe, die runderneuerte Nutzfahrzeugreifen vermarkten. In seiner Unterlage informiert der BRV beispielsweise darüber, dass die Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um einen runderneuerten Nfz-Reifen entsprechend kennzeichnen zu dürfen, in der Ergänzung 7 der R 109 die am 20. Januar 2016 in Kraft trat, eindeutig geregelt sind. Die technischen Voraussetzungen und Produktprüfungen entsprechen den Vorgaben für Neureifen nach R 117/2. Des Weiteren weißt der BRV darauf hin, dass eine Kennzeichnung in jedem Fall erst nach Freigabe durch das beauftragte ECE-autorisierte Prüflaboratorium erfolgen darf. Der Verband empfiehlt ferner, sich baldmöglichst mit einem ECE-autorisierten Prüflaboratorium in Verbindung zu setzen, um eine rechtzeitige Prüfung der Kennzeichnungsfähigkeit der gewünschten Produkte zu ermöglichen. Die informative Unterlage kann im internen Bereich der BRV Hompage unter Downloads/Sonstiges/Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen nach ECE-R 109 heruntergeladen werden.

(akl)

Reifenindustrie

Erlangung der Berechtigung zum 3PMSF-Symbol runderneuerter Lkw-Reifen: KBA bezieht Stellung

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, hat das KBA – entgegen der Einschätzung und Information von BRV/BIPAVER, dass eine Genehmigung zur Kennzeichnung von runderneuerten Lkw-Reifen (im Rahmen der Ergänzung 7 der ECE-R 109 vom 20.01.2016) mit dem Schneeflockensymbol im Rahmen der bestehenden Grundgenehmigung eines Runderneuerungsbetriebes erfolgen kann – nun eine anders lautende Information veröffentlicht.

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Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

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Reifenindustrie

Aktualisierte Version „Reifen mit Schneeflockensymbol“ liegt vor

Die M+S-Kennzeichnung an Reifen besagt, dass der Reifen bei Matsch und Schnee gefahren werden kann. Problem bei dieser Kennzeichnung ist, dass sie weder ein Qualitätssiegel noch rechtschlich geschützt ist, da sie nicht überprüft wird. Wer einen Reifen sucht, mit dem man bei jeglichem Winterwetter gewappnet ist, sollten auf das Schneeflockensymbol – auch „Three Peak Mountain Snow Flake“ oder „Alpine-Symbol“ genannt – achten. Denn es ist rechtlich geschützt und diese Reifen wurden nach einem standardisierten Testverfahren geprüft.

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Reifenindustrie

Bald M+S und Schneeflockensymbol Pflicht?

Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

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