Reifenhandel

BRV-Info „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen“ abrufbar

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

Ergänzende Empfehlungen und Informationen zur „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nutzfahrzeugreifen nach ECE-R 109“ stellt jetzt der BRV bereit. Das betrifft in erster Linie Runderneuerungsbetriebe, aber auch die Reifenfachhandelsbetriebe, die runderneuerte Nutzfahrzeugreifen vermarkten. In seiner Unterlage informiert der BRV beispielsweise darüber, dass die Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um einen runderneuerten Nfz-Reifen entsprechend kennzeichnen zu dürfen, in der Ergänzung 7 der R 109 die am 20. Januar 2016 in Kraft trat, eindeutig geregelt sind. Die technischen Voraussetzungen und Produktprüfungen entsprechen den Vorgaben für Neureifen nach R 117/2. Des Weiteren weißt der BRV darauf hin, dass eine Kennzeichnung in jedem Fall erst nach Freigabe durch das beauftragte ECE-autorisierte Prüflaboratorium erfolgen darf. Der Verband empfiehlt ferner, sich baldmöglichst mit einem ECE-autorisierten Prüflaboratorium in Verbindung zu setzen, um eine rechtzeitige Prüfung der Kennzeichnungsfähigkeit der gewünschten Produkte zu ermöglichen. Die informative Unterlage kann im internen Bereich der BRV Hompage unter Downloads/Sonstiges/Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen nach ECE-R 109 heruntergeladen werden.

(akl)