Als Grund für den eingeschränkten Zugang nennt der BRV die zunehmende Digitalisierung. „Es sieht so aus, als wollten die Automobilhersteller, als initialer Empfänger dieser Daten, ihre Hoheit im Zugriff auf Fahrzeug- und fahrzeuggenerierte Daten so wenig wie möglich mit dem freien Kfz-Service- und -Ersatzmarkt teilen“, gibt der BRV an. Das würde das Angebot des unabhängigen Marktes hemmen und einen „echten Wettbewerb“ verhindern.
„Zurzeit nehmen die Automobilhersteller etwa bei ‚Over-The-Air-Updates‘ oder ‚On Demand Car Functions‘ eine Monopolstellung ein“, führt der BRV weiter aus. Davon sind laut des Verbandes eine Vielzahl von Services im Werkstattgeschäft, von Navigationsfunktionen und Smartphone-Interfaces über die Anpassung der Motorleistung sowie Reichweite bis hin zu Einparkassistenten oder Spurhalte- bzw. Spurwechselassistenten betroffen.
Neben dem BRV wollen sich noch weitere Vertreter für einen gesetzlichen Rahmen einsetzen, der die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs regelt; so unter anderem auch der Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie (wdk) und der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Zusammengeschlossen in der Arbeitsgemeinschaft Telematik wollen die Verbände sicherstellen, dass für den „Independent Automotive Aftermarket eine sektorspezifische Regelung für den freien, nicht diskriminierten, sicheren und bidirektionalen Zugang zu Fahrzeugdaten und -funktionen ermöglicht wird“, erläutert Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Bonner Reifenfachverband.
Das von der AG Telematik geforderte Modell ist die „S-OTP“ (Secure open telematic platform), das die Teilnehmer des freien Kfz-Servicemarktes dem sogenannten Adaxo-Konzept der Fahrzeughersteller entgegensetzen. Ende Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission die Phase der politischen Entscheidungsfindung eingeleitet, um bis zum 31. Mai 2023 festzulegen, ob der geltende Kfz-Gruppenfreistellungsrahmen verlängert, überarbeitet oder beendet wird. (jwe)