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Reifenindustrie

BRV erinnert an Winterreifen-Pflicht für Nutzfahrzeuge und Busse

Im Kontext der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 1. Juni 2017, weist der BRV seine Mitglieder noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 mindestens auf den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen - die Regelung für vordere Lenkachsen gilt ab 1. Juli 2020 - mit Winterreifen zu bestücken sind.

Im Kontext der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 1. Juni 2017, weist der BRV seine Mitglieder noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 mindestens auf den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen - die Regelung für vordere Lenkachsen gilt ab 1. Juli 2020 - mit Winterreifen zu bestücken sind.

Des Weiteren erinnert der BRV daran, dass Pkw-, Llkw- und Lkw-Neureifen (einschließlich Ganzjahresreifen), runderneuerte oder gebrauchte ab Produktionsdatum bis 1. Januar 2018 (DOT 0118) nur als Winterreifen gelten, wenn sie zusätzlich mit dem Schneeflockensymbol (3PMSF/Alpine-Symbol/Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach ECE-R 30, 54, 108 und 109 in Verbindung mit der ECE-R 117 gekennzeichnet sind.

BRV-Mitgliedern wird nahegelegt bereits jetzt ihre Lkw- und Buskunden an die Rechtsvorgabe zu erinnern, sodass diese sich rechtzeitig mit dem Austausch der Lenkachsbereifung auseinandersetzen und in der Wintersaison 2020/2021 gerüstet sind. In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zumindest in der Förderperiode 2019 im Rahmen des Förderprogramms De-minimis Winterreifen für die Lenkachsen, genauso wie Winterreifen für gezogene Achsen als überobligatorisch gelten und damit mit dem Höchstbetrag gefördert werden.

(dw)

Reifen

W80-Serie: Lkw-Winteroption von Windpower

Auch im Lkw-Segment gewinnen "echte" Winterreifen mit Schneeflockensymbol an Bedeutung. Die Osnabrücker Bohnenkamp AG sieht in der Winterreifenserie W80 für Antriebs- und Lenkachse von Windpower eine ideale Lösung für die kalte Jahreszeit. Windpower Reifen sind in Deutschland exklusiv über Bohnenkamp erhältlich.

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Reifenindustrie

BRV: Änderungen bei situativen Winterreifenpflicht gesetzlich verankert

Die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. März ist am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 01. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen beziehungsweise Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Darauf weist der BRV hin.

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Reifenindustrie

Aeolus ASW80 jetzt auch in 295/80R22.5 erhältlich

Mit dem ADW80 und dem ASW80 bietet Aeolus Winterreifen für die Antriebs- beziehungsweise Lenkachse an. Nach Angaben des Unternehmens zeichnen sich die Lkw-Reifen durch Grip, Stabilität und Sicherheit aus. Sie verfügen über ein Profil in 3D-Design mit spezieller Lamellentechnologie, eine sehr breite Lauffläche und miteinander verbundene Profilblöcke.

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Reifenindustrie

Änderung der situativen Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

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