In vielen modernen Autos sind Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS/TPMS) verbaut, die beim Reifenwechsel ein spezielles Know-how, besonderes Handling und eine entsprechende technische Ausstattung erfordern. Daher wird nach Aussage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) das "Do it yourself"-Umrüsten vieler Autofahrer meist bald der Vergangenheit angehören. Damit Autofahrer sicher unterwegs sind, empfiehlt der BRV, den Reifenwechsel in einer der spezialisierten Fachwerkstätten des Reifenhandels ausführen zu lassen. Alle Kfz der Fahrzeugklasse Pkw, Geländewagen und Wohnmobile, die seit 1. November 2012 neu typengenehmigt wurden, müssen bereits ab Werk mit einem RDKS/TPMS ausgestattet sein. Zu den schon mit RDKS vom Band rollenden Fahrzeugmodellen gehören etwa Chevrolet Trax, Nissan Note und Suzuki SX4. Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klasse wird die Serienausstattung mit solchen Systemen zwar erst ab 1. November dieses Jahres Pflicht. Doch damit Neufahrzeuge die Anforderung zu diesem Stichtag erfüllen, sind die Automobilhersteller längst dabei, die Produktion auch bei bereits früher typengenehmigten Fahrzeugmodellen umzustellen. Den Verbau von RDKS/TPMS schreibt die Verordnung Nr. 661/2009 der EU vor. Damit soll einerseits die Sicherheit auf den Straßen verbessert, andererseits die Umwelt geschont werden. „Der Reifenluftdruck beeinflusst den Kraftstoffverbrauch. Daher wird mit dem optimalen Luftdruck Kraftstoff gespart und weniger CO2 ausgestoßen“, so Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte beim BRV.
Grundsätzlich gibt es zwei Messsysteme: direkte und indirekte. „Insbesondere bei direkt messenden Systemen muss sowohl für den Kauf eines mit RDKS-Sensoren ausgestatteten, neuen Reifensatzes als auch für den Reifenservice in der Fachwerkstatt mit Mehrkosten gerechnet werden“, sagt Drechsler und erklärt: „Die Kosten sind in der komplexen Technik begründet, die einen zum Teil deutlich erhöhten Handling-Aufwand für die Werkstätten mit sich bringt.“ Wichtig ist auch, so der Verbandsexperte, dass ein im Rahmen der neuen EU-Gesetzgebung verbautes RDKS/TPMS funktionsfähig sein muss, also nicht ausgeschaltet oder deaktiviert werden darf. Dies gilt unabhängig vom verbauten Radsatz (also Sommer- oder Winterreifen) und empfiehlt sich auch für bisher optional verbaute Systeme.