Fotolia_58101337_S_copyright-1.jpeg
Foto: pitb_1 - Fotolia
Die bislang gesetzlich vorgeschriebene Doppelprüfung für Abgasmessgeräte entfällt künftig.

Werkstattservice

Beschluss zur Eichpflicht für AU-Geräte

Der ASA-Verband informiert darüber, dass der Deutsche Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 17. September die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beschlossen hat. Damit entfällt künftig die seit 1. Januar 2019 geltende, gesetzlich vorgeschriebene Doppelprüfung für Abgasmessgeräte.

„Die Entscheidung war überfällig. Wir sind froh, dass unsere Argumente in Ministerien und verantwortlichen Behörden Gehör fanden. Voraussichtlich noch innerhalb der nächsten vier Wochen wird die neue Verordnung im Gesetzblatt veröffentlicht und damit endet sofort die Eichpflicht für bereits in Verkehr gebrachte AU-Geräte“, kommentiert Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. Eichen ist als hoheitlicher Akt Ländersache und unterliegt dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Kalibrierung wurde über das Verkehrsrecht vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeführt. In der Praxis führte die Doppelprüfung laut Hahn wiederholt zu Problemen und Beschwerden von Gerätebetreibern.

Gemäß der nun beschlossenen Verordnung, müssen AU-Messgeräte nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr geeicht werden. „Das bedeutet aber nicht, dass AU-Geräte grundsätzlich nicht mehr dem Mess- und Eichgesetz unterliegen“, stellt Hahn klar. In der Verordnung heißt es: „Das Inverkehrbringen der Messgeräte richtet sich daher weiterhin nach dem Mess- und Eichrecht. Die anschließende Verwendung soll sich jedoch ausschließlich nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts richten. Aus diesem Grund wird die Verwendung der Abgasmessgeräte für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs aus dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.“

Harald Hahn fasst zusammen: „Gerätehersteller müssen weiter dafür sorgen, dass erstmals zugelassene Geräte einer Baumusterprüfung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) absolvieren (Modul B) und bei der Erst-Inverkehrbringung ebenfalls durch den Hersteller eine Konformitätsbewertung durchlaufen (Modul D oder Modul F). Für alle bereits baumustergeprüften im Verkehr befindlichen Abgasmessgeräte endet die Eichpflicht und damit die doppelte Prüfung mit Inkrafttreten der neuen Verordnung.“ (kle)

ASA-Vorstand und Fachbereichsleiter (v. l.): Ralf Koch, stellv. Leiter Fachbereich Prüfstände, Bernhard Hoffmann, Leiter Fachbereich Reifendienst und Achsmessgeräte, Jürgen Spieker, Beirat im ASA-Verband, Karsten Meinshausen, ASA-Vizepräsident, Harald Hahn, Leiter Fachbereich Diagnose- und Abgasmessgeräte, Frank Beaujean, ASA-Präsident, Marco Kempin, ASA-Vizepräsident Finanzen, Anja Heinl, Leiterin Fachbereich B2B, Harald Pfau, Leiter Fachbereich Software und Dienstleistung und Markus Kesselmeier, L

ASA-Bundesverband

ASA-Verband: Schwindet positive Erwartungshaltung?

Die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen im Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobile-Service-Ausrüstungen (ASA) zeigt eine zweigeteilte Entwicklung.

    • Werkstattausrüstung
Der VDAT informiert über das Thema Teiletypgenehmigung.

VDAT

TTG-Inkraftsetzung steht auf Entscheidungsagenda des Bundesrates

Dass die Teiletypgenehmigung (TTG) das System der Teilegutachten ablösen wird, ist nichts Neues. Nun scheint sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), entgegen ursprünglich anders lautender Planungen, doch entschieden zu haben, den Systemwechsel nicht an die neue StVZO zu koppeln, sondern im Rahmen der 56. Änderungsverordnung davon losgelöst zu beschließen. Dies teilt der VDAT nun mit.

    • Tuning, Werkstatt
goodyear_nürburgring.jpeg

Motorsport

Goodyear verstärkt Markenpräsenz am Nürburgring

Goodyear stattet ab sofort sämtliche Dienstwagen und Servicefahrzeuge des Nürburgring Fuhrparks mit Reifen aus. Die Reifenmarke erweitert damit die bereits bestehende Partnerschaft mit der Nürburgring Driving Academy, der ring°kartbahn und dem Offroadpark. Darüber hinaus plant Goodyear, seine Markenpräsenz am Nürburgring zu verstärken.

    • Industrie, Motorsport, Automotive
nikolai-setzer-conti.jpeg

Continental

„Marktorientierte Neuausrichtung“ und verschlankter Vorstand

Der Aufsichtsrat der Continental AG hat weiteren Anpassungen der Konzernstruktur zugestimmt. Die organisatorische Veränderung hatte der Vorstand im September 2021 vor dem Hintergrund der Transformation der Mobilitätsindustrie beschlossen.

    • Industrie, Continental