„Die Entscheidung war überfällig. Wir sind froh, dass unsere Argumente in Ministerien und verantwortlichen Behörden Gehör fanden. Voraussichtlich noch innerhalb der nächsten vier Wochen wird die neue Verordnung im Gesetzblatt veröffentlicht und damit endet sofort die Eichpflicht für bereits in Verkehr gebrachte AU-Geräte“, kommentiert Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. Eichen ist als hoheitlicher Akt Ländersache und unterliegt dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Kalibrierung wurde über das Verkehrsrecht vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeführt. In der Praxis führte die Doppelprüfung laut Hahn wiederholt zu Problemen und Beschwerden von Gerätebetreibern.
Gemäß der nun beschlossenen Verordnung, müssen AU-Messgeräte nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr geeicht werden. „Das bedeutet aber nicht, dass AU-Geräte grundsätzlich nicht mehr dem Mess- und Eichgesetz unterliegen“, stellt Hahn klar. In der Verordnung heißt es: „Das Inverkehrbringen der Messgeräte richtet sich daher weiterhin nach dem Mess- und Eichrecht. Die anschließende Verwendung soll sich jedoch ausschließlich nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts richten. Aus diesem Grund wird die Verwendung der Abgasmessgeräte für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs aus dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.“
Harald Hahn fasst zusammen: „Gerätehersteller müssen weiter dafür sorgen, dass erstmals zugelassene Geräte einer Baumusterprüfung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) absolvieren (Modul B) und bei der Erst-Inverkehrbringung ebenfalls durch den Hersteller eine Konformitätsbewertung durchlaufen (Modul D oder Modul F). Für alle bereits baumustergeprüften im Verkehr befindlichen Abgasmessgeräte endet die Eichpflicht und damit die doppelte Prüfung mit Inkrafttreten der neuen Verordnung.“ (kle)