Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) feststellt, sind in letzter Zeit aufgrund vielfach falscher oder unvollständiger Informationen am Markt, Fragen zu insbesondere den möglichen Auswirkungen des WLTP-Testverfahrens für Pkw auf das Reifenersatzgeschäft aufgetreten. Daher veröffentlicht der Verband nun in Abstimmung mit dem wdk und den dort vertretenen Reifenherstellern ein gemeinsames Statement.
„Um zu messen, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgasgrenzwerte einhält, schreibt der Gesetzgeber genormte Prüfverfahren vor. Für die Typzulassung neuer Pkw gilt EU-weit seit dem 1. September 2017 das neue Testverfahren ‚Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure‘ (WLTP) in Nachfolge des seit 1992 gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). In diesem Testverfahren werden die vom Fahrzeughersteller homologierten Reifen verwendet, um den Einfluss des Reifen-Rollwiderstands auf den Gesamtverbrauch, also auch der CO2-Emissionen, des Fahrzeugs zu bestimmen.
Dieses Testverfahren gilt ausschließlich nur für die Typgenehmigung von Pkw und hat keine Auswirkung auf den (Reifen-) Ersatzmarkt. Grundlage für die Zulassung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr ist nach wie vor und ausschließlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung/das Certificate of Conformity-Papier des Fahrzeugherstellers und die darin aufgeführte (von Fahrzeughersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebene) Bereifung, d.h. hier die Reifendimension und es erfolgt keine Eintragung des Rollwiderstandsbeiwertes. Das bedeutet, es bleibt bei den bekannten Eintragungen zu Reifengröße und Felgengröße. Insofern ist im Ersatzgeschäft nach wie vor die uneingeschränkte Montage von Sommer- Ganzjahres- und Winterreifen in der angegebenen Reifengröße möglich bzw. zulässig.“ Weitere Informationen zum WLTP finden Interessierte auch unter http://wltpfacts.eu.
(akl)