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Reifenhandel

WLTP – Statement zu Auswirkungen auf Reifenersatzgeschäft

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) feststellt, sind in letzter Zeit aufgrund vielfach falscher oder unvollständiger Informationen am Markt, Fragen zu insbesondere den möglichen Auswirkungen des WLTP-Testverfahrens für Pkw auf das Reifenersatzgeschäft aufgetreten. Daher veröffentlicht der Verband nun in Abstimmung mit dem wdk und den dort vertretenen Reifenherstellern ein gemeinsames Statement.

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) feststellt, sind in letzter Zeit aufgrund vielfach falscher oder unvollständiger Informationen am Markt, Fragen zu insbesondere den möglichen Auswirkungen des WLTP-Testverfahrens für Pkw auf das Reifenersatzgeschäft aufgetreten. Daher veröffentlicht der Verband nun in Abstimmung mit dem wdk und den dort vertretenen Reifenherstellern ein gemeinsames Statement.

„Um zu messen, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgasgrenzwerte einhält, schreibt der Gesetzgeber genormte Prüfverfahren vor. Für die Typzulassung neuer Pkw gilt EU-weit seit dem 1. September 2017 das neue Testverfahren ‚Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure‘ (WLTP) in Nachfolge des seit 1992 gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). In diesem Testverfahren werden die vom Fahrzeughersteller homologierten Reifen verwendet, um den Einfluss des Reifen-Rollwiderstands auf den Gesamtverbrauch, also auch der CO2-Emissionen, des Fahrzeugs zu bestimmen.

Dieses Testverfahren gilt ausschließlich nur für die Typgenehmigung von Pkw und hat keine Auswirkung auf den (Reifen-) Ersatzmarkt. Grundlage für die Zulassung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr ist nach wie vor und ausschließlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung/das Certificate of Conformity-Papier des Fahrzeugherstellers und die darin aufgeführte (von Fahrzeughersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebene) Bereifung, d.h. hier die Reifendimension und es erfolgt keine Eintragung des Rollwiderstandsbeiwertes. Das bedeutet, es bleibt bei den bekannten Eintragungen zu Reifengröße und Felgengröße. Insofern ist im Ersatzgeschäft nach wie vor die uneingeschränkte Montage von Sommer- Ganzjahres- und Winterreifen in der angegebenen Reifengröße möglich bzw. zulässig.“ Weitere Informationen zum WLTP finden Interessierte auch unter http://wltpfacts.eu.

(akl)

Reifenhandel

BRV sieht "aggressive Vermarktung" von Kfz-Werkstätten

Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) sensibilisiert seine Mitglieder aktuell über das Thema "Reifenfabrikatsbindung". Dies passiert im Kontext der "aggressiven Vermarktung" dieser Reifen durch markengebundene Kfz-Werkstätten. Laut BRV wird teilweise wider besseren Wissens Kunden gegenüber behauptet, dass nur diese Reifen an den betreffenden Fahrzeugen zulässig seien und bei der Verwendung anderer die Gewährleistung und/oder Garantie des Fahrzeuges verloren ginge.

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BRV berichtet von Probleme bei Umrüstung von Allradfahrzeugen mit Mischbereifung

Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet darüber, dass in der Praxis verstärkt Probleme bei der Ausrüstung/Umrüstung von Allradfahrzeugen mit achsweiser Mischbereifung auftreten. Es geht um Fahrzeuge, die vom Fahrzeughersteller bereits mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgerüstet sind oder die mit zulässigen Aftermarket-Angeboten umgerüstet werden. Werden an solchen Fahrzeugen Reifenmarken verbaut, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind, könne dies zu einem frühzeitigen Einsetzen der Regelsysteme und somit zu entsprechenden Kundenreklamationen kommen.

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VDAT: OEM-Branding bedeutet Wettbewerbsnachteil für Reifenhändler

Der VDAT – Verband der Automobil Tuner e.V. wirft aktuell die Frage auf, ob das von Herstellern praktizierte OEM-Branding bei Reifen der Versuch eines "Verbraucher-Routings" darstellt. Besonders ein Reifenhersteller werbe massiv für die ausschließliche Verwendung von OEM gebrandeten Reifen.

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