Reifenhandel

VDAT rät zur Überprüfung der Sozialversicherungspflicht

Bei vielen VDAT-Mitgliedern handelt es sich um Familienunternehmen, in denen der Ehepartner oder das/die Kind(er) mitarbeiten. Ordnungsgemäß werden die Zahlungen zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet – im guten Glauben, im Ernstfall einmal Leistungen daraus zu bekommen, so der VDAT. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass sich das als Irrglaube herausstellen kann. Je nach Tätigkeitsfeld könnte die Arbeit des Familienmitglieds als „mitarbeitender Unternehmer/ mitarbeitende Unternehmerin“ eingestuft werden und eine Leistungspflicht der Sozialversicherung dadurch entfallen. Erst seit dem 1. Januar 2005 ist in Verbindung mit Neuverträgen eine rechtlich verbindliche Prüfung der Versicherungspflicht vorgeschrieben. Viele mitarbeitende Familienangehörige mit älteren Arbeitsverträgen könnten laut VDAT also in der Sozialversicherungsfalle sitzen. Eine neutrale Überprüfung klärt, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Wird eine Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, müssen keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die frei werdenden Gelder können für eine selbstbestimmte Vorsorge verwendet werden. Unternehmen in denen die beschriebenen Strukturen bestehen, empfiehlt der VDAT eine Überprüfung der Sozialversicherungspflicht vornehmen zu lassen. Auf Wunsch kann die VDAT Geschäftsstelle einen Kontakt zu einer Organisation herstellen, die sich seit rund 20 Jahren mit der oben genannten Themenstellung befasst.

Reifenhandel

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRV informiert im Workshop

Anfang Januar hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetztes informiert. Wie der Verband nun mitteilt, scheint bei manchen Mitgliedern die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung noch nicht flächendeckend angekommen zu sein.

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Reifenhandel

Gesetzesänderung zur Abmilderung der Corona-Folgen steht bevor

Zur Abmilderung der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nachdem dieser bereits gestern einstimmig vom Bundestag beschlossen wurde, steht morgen (27. März) die Abstimmung im Bundesrat bevor. Die Änderungen sollen all jenen zugute kommen, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, berichtet der BRV.

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Reifenhandel

Sonderleistungen für Arbeitnehmer steuerfrei

Mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zeiten der Corona-Pandemie steuerfrei unterstützen. Erfasst werden alle finanziellen Beihilfen und Sachleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

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Reifenindustrie

Michelin-Werk in La Roche-sur-Yon: Sozialplan vereinbart

Nachdem die Michelin-Gruppe im Oktober 2019 die Schließung des Standortes La Roche-sur-Yon angekündigt hatte, konnte sich die Unternehmensleitung nun auf einen Sozialplan mit den Gewerkschaften einigen.

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