ebay-Kleinanzeigen ging ursprünglich als Verkaufsportal für Privatpersonen an den Start. Inzwischen ist das Portal auch zu einem beliebten Absatzkanal für gewerbliche Anbieter geworden. In diesem Zusammenhang weist der VDAT darauf hin: Neben den von ebay aufgestellten Regeln und Vorschriften sind für gewerbliche Anbieter auch auf diesem Portal rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Händlerbund Management AG hat einen hilfreichen Leitfaden für das gewerbliche Handeln auf „ebay-Kleinanzeigen“ zusammengestellt. Dies er ist mit deren Zustimmung zur Kenntnis beim VDAT erhältlich. Darin steht zum Beispiel der Hinweis, dass ein gut sichtbares und vollständiges Impressum zu den Pflichtinformationen gehört, sobald ein gewerblicher Handel vorliegt.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.
(akl)