Reifenhandel

Nicht funktionstüchtiges RDKS ist ab 20.05.2018 "erheblicher Mangel"

Im Dezember 2012 hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V erstmals beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angefragt, ob ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System bei der Hauptuntersuchung nach §29 der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als "geringer Mangel" eingestuft wird. In einer Antwort des Ministeriums vom 30. April 2013 wurde noch keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der "zukünftigen Einordnung" vorgenommen. Kürzlich fragte der BRV beim Ministerium erneut an, ob mit Veröffentlichung der Richtlinie 2014/45/EU vom 3. April 2014 (Amtsblatt der Europäischen Union am 29.04.2014/ Punkt 5.2.3 Reifen, Grund für Mangelfeststellung h), ein nicht funktionstüchtiges RDKS als "erheblicher Mangel" einzustufen ist. Die Antwort aus dem Referat LA20 Fahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) liegt nun vor. Darin heißt es: "Gemäß Anhang I Nr. 5.2.3 Buchstabe h der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG ist ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem als erheblicher Mangel einzustufen. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden. Der späteste Umsetzungstermin für die Vorschriften (Übernahme in das nationale Recht, Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften) ist der 20.05.2017. Die Vorschriften sind durch die Mitgliedstaaten spätestens ab dem 20.05.2018 anzuwenden. Demzufolge wird in Deutschland ab dem 20.05.2018 ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft. Ist das Reifendrucküberwachungssystem defekt oder im Reifen offensichtlich zu geringer Luftdruck wird dies als geringer Mangel eingestuft."

Zu deuten wäre dies folgendermaßen: Bis 19.05.2018 wird national ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem bei einem Fahrzeug der Klasse M1 (EU-VO 661/2009) bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel eingestuft, ab dem 20.05.2018 als erheblicher Mangel. Was aber ein "nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem" von einem "defekten System" unterscheidet, wird nicht definiert. Fortsetzung folgt...

Reifenhandel

Fehlerhaftes RDKS wird als erheblicher Mangel eingestuft

Am 20.05.2018 tritt eine Erneuerung der EU Richtlinie 2014/45/EU in Kraft, die besagt, dass ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel eingestuft wird. Dies bedeutet, dass keine HU-Prüfplakette ausgestellt wird, bevor dieser Mangel behoben ist. Bisher galt ein solch fehlerhaftes RDKS als geringer Mangel und verhinderte nicht das Ausstellen einer HU-Prüfplakette.

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Start frei für RDKS

Das Thema Reifendruckkontrollsysteme ist nach langen Vorbereitungen endlich im Kfz-Gewerbe angekommen. Wir liefern im RDKS-Schwerpunkt der November-Ausgabe noch einmal einen Überblick und Tipps, wie veränderte Abläufe im Werkstattalltag besser bewältigt werden können.

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PACE Award für Continental TPMS mit LocSync

Der Automobilzulieferer Continental erhält für sein Reifendrucküberwachungssystem mit der patentierten LocSync-Software den PACE (Premier Automotive Suppliers Contribution to Excellence) Award 2013 des Fachmagazins „Automotive News“. Das Reifendrucküberwachungssystem (Tire Pressure Monitoring System, TPMS) versorgt laut Unternehmensangaben den Fahrer mit exakten Informationen über den Fülldruck der einzelnen Reifen. Sollte ein Reifen einen zu geringen Reifenluftdruck aufweisen, so erhält der Fahrer hierzu genaue Informationen im Kombiinstrument.

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