Reifenindustrie

Marangoni Broschüre zu De-minimis erhältlich

Marangoni bietet seinen Kunden Informationen zum Förderprogramm De-minimis für runderneuerte Reifen im Güterverkehr in der aktualisierten De-minimis-Broschüre, die ab sofort auch online zur Verfügung steht. Zudem finden sich hier auch die entsprechenden Produkt-Erweiterungen, mit denen die gesetzlichen Auflagen sowie die Förderungsbedingungen erfüllt werden.

Marangoni bietet seinen Kunden Informationen zum Förderprogramm De-minimis für runderneuerte Reifen im Güterverkehr in der aktualisierten De-minimis-Broschüre, die ab sofort auch online zur Verfügung steht. Zudem finden sich hier auch die entsprechenden Produkt-Erweiterungen, mit denen die gesetzlichen Auflagen sowie die Förderungsbedingungen erfüllt werden.

Seit dem 1. Januar 2018 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Antriebsachsen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit Winterreifen auszustatten sind. Ebenfalls seit Beginn des Jahres gelten als Winterreifen dabei nur noch solche, die mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF = 3 Peak Mountain Snow Flake) gekennzeichnet sind. Winter- oder Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S, MS oder M/S, die nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind, zählen gemäß dieser Verordnung nicht mehr als Winterreifen. Da die Richtlinien des De-minimis-Programms nur für überobligatorische – quasi „freiwillige“ – Maßnahmen eine Förderung vorsehen, kann die Anschaffung und Anbringung von Winterreifen an der Antriebsachse nur noch unter Umweltgesichtspunkten geltend gemacht werden.

Die gesetzlich geforderte Umrüstung der Antriebsachse mit 3PMSF-Reifen ist demnach auch 2018 weiterhin förderfähig, allerdings nur als Umweltprodukt mit reduzierter Förderungsbasis von 50 Prozent nach Punkt 1.9 der Richtlinie. Auf allen nicht angetriebenen Achsen besteht nach der Förderrichtlinie 1.3 weiterhin die Möglichkeit, bis zu 80 Prozent des Kauf-, Miet- oder Leasingpreises erstattet zu bekommen – sowohl für Reifen mit dem 3PMSF-Zeichen als auch mit M+S-Kennzeichnung bei Herstellung bis zum 31.12.2017. Da hier keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht, gilt der Einsatz von Winterreifen als überobligatorisch und kann mit dem Höchstsatz bezuschusst werden. Reifen mit M+S-Kennzeichen, die ab dem 01.01.2018 produziert worden sind, werden grundsätzlich nur noch unter Umweltaspekten zum reduzierten Basissatz von 50 Prozent gefördert, da sie nicht mehr als Winterreifen gelten.

 Sowohl für Antriebsachsen als auch nicht angetriebene Räder bietet Marangoni vorgefertigte Laufstreifen unterschiedlicher Profillinien, die Unternehmensangaben zufolge alle entsprechenden Anforderungen erfüllen. Je nach Achsposition sind mit den 3PMSF- beziehungsweise M+S-gekennzeichneten Reifen die entsprechenden Zuschüsse von 50 bis 80 Prozent möglich. Die aktualisierte De-minimis-Broschüre führt alle in Frage kommenden Laufprofile übersichtlich auf. Zusätzliche Sortiments-Erweiterungen befinden sich zurzeit in der Testphase und sollen das Angebot ausbauen.

(akl)

Reifenindustrie

Aeolus-Lkw-Reifen erfüllen De-minimis-Förderregelungen 2020

Auch zum Start in die De-minimis Förder-Saison 2020 sind Auflieger-Reifen von Aeolus zu 100 Prozent förderfähig gemäß DE-minimis BAG 1.3. „Somit erfreuen sich Aeolus Nutzfahrzeugreifen einer kontinuierlichen Attraktivität auch im Jahre 2020”, sagt Jeroen Vos, Produktmanager Aeolus.

    • Reifenindustrie, Lkw-Reifen

Reifenindustrie

Aeolus Lkw-Reifen sind De-minimis förderfähig

Aeolus gibt bekannt, dass alle Aeolus Lkw-Reifen – Vorderachse-, Nachlauf-, Trailer-, Tieflader- und Hinterachse-Reifen – ab sofort eine M+S Kennung haben. Damit sind nach Angaben des Reifenherstellers alle Aeolus Lkw Reifen auf diesen Achspositionen De-minimis förderfähig unter BAG 1.3 als „überobligatorisch“ zu 100 Prozent (80 von 100 Prozent).

    • Reifenindustrie

Reifenindustrie

Jetzt doch: Umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen ist durch

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.

    • Reifenindustrie

Reifenindustrie

Bundesrechnungshof lehnt zunächst De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen ab

Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.

    • Reifenindustrie