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Reifenindustrie

Kraiburg erstellt Infoblatt über seine De-minimis förderwürdigen Reifen

Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, werden nun auch runderneuerte Lkw-Reifen mit M+S-Kennzeichnung und dem neuen Schneeflockensymbol („3PMFS“) auf angetriebenen Achsen im Rahmen des De-minimis Förderprogramms bezuschusst. Beim Kraiburg Sortiment gilt dies für folgende Designs: K47, K54, K74, K202, K204, K208, K213, K215, K224, K225, K227, K228, K700, K701 sowie K702.

Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, werden nun auch runderneuerte Lkw-Reifen mit M+S-Kennzeichnung und dem neuen Schneeflockensymbol („3PMFS“) auf angetriebenen Achsen im Rahmen des De-minimis Förderprogramms bezuschusst. Beim Kraiburg Sortiment gilt dies für folgende Designs: K47, K54, K74, K202, K204, K208, K213, K215, K224, K225, K227, K228, K700, K701 sowie K702.

In die generelle Förderung fallen zudem als umweltschonendes Produkt alle nicht-angetriebenen runderneuerten Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung aufweisen. Dies betrifft die Profile K20, K32, K103 und K801. „Wir freuen uns sehr über diese lang ersehnte und mehr als gerechtfertigte Erweiterung“, betont Christoph Priewasser, Produktmanager bei Kraiburg Austria. „In unserem Sortiment haben wir für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche eine große Auswahl an Qualitätsprofilen, die nach De-minimis subventioniert werden.“ Darüber hinaus informiert ein aktuell aufbereitetes Infoblatt ab sofort alle Runderneuerungspartner, welche Kraiburg Designs auf welchen Reifendimensionen förderwürdig sind.

Wir berichten noch einmal ausführlich über das Thema De-minimis in der Februar-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.

(akl)

Reifenindustrie

Jetzt doch: Umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen ist durch

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.

    • Reifenindustrie

Reifenhandel

BRV: Diese Reifen werden in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert

Beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) gehen nach wie vor viele Anfragen, sowohl von Mitgliedsbetrieben, als auch von Speditionsunternehmen etc. hinsichtlich der Fragestellung ein, welche Reifen denn nunmehr tatsächlich in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, so der BRV, dass augenscheinlich am Markt eine Reihe unterschiedlicher Informationen dazu kursieren.

    • Reifenhandel

Reifenindustrie

Marangoni Broschüre zu De-minimis erhältlich

Marangoni bietet seinen Kunden Informationen zum Förderprogramm De-minimis für runderneuerte Reifen im Güterverkehr in der aktualisierten De-minimis-Broschüre, die ab sofort auch online zur Verfügung steht. Zudem finden sich hier auch die entsprechenden Produkt-Erweiterungen, mit denen die gesetzlichen Auflagen sowie die Förderungsbedingungen erfüllt werden.

    • Reifenindustrie

Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

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