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Reifenhandel

Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz; GKV-VEG) vorgelegt hat. Ab 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich somit dann hälftig an der Zahlung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz; GKV-VEG) vorgelegt hat. Ab 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich somit dann hälftig an der Zahlung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages ist laut BRV aus Arbeitgebersicht strikt abzulehnen. Sie würde die Arbeitgeber nach Angaben des Branchenverbandes mit rund 5 Mrd. € pro Jahr zusätzlich belasten. Die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung würde sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung insbesondere im arbeitsintensiven Handwerk auswirken, so die BRV-Verantwortlichen. Durch die paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge würden auch die Anreize für Arbeitnehmer vermindert, günstige Kassen zu wählen.

Ein Kerninhalte des Gesetztesentwurfs ist, dass die Mindestbemessungsgrundlage für die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige zum 1. Januar 2019 halbiert werden soll. Der maßgebliche Anteil zur Berechnung der Mindestbemessungsgrundlage wird vom 40. Teil auf den 80. Teil der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. Im Jahr 2018 entspricht dies einer Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 2.284 € auf 1.124 €, was einem durchschnittlichen monatlichen Mindestbeitrag von 171 € entsprechen würde. Die Beitragsschulden bei den Krankenkassen sollen bereinigt werden, wenn der Verbleib der Mitglieder ungeklärt ist. Mitgliedschaften in der sog. obligatorischen Anschlussversicherung werden für diese ungeklärten Fälle beendet. Die Finanzreserven der Krankenkassen sollen abgeschmolzen werden. Dafür wird die Höchstgrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von anderthalb auf maximal eine Monatsausgabe abgesenkt und eine Höchstgrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von einer halben Monatsausgabe neu eingeführt. Es sollen automatische Abbaumechanismen geschaffen werden. Der Aktienanteil für Altersrückstellungen soll von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden. 

(kle)

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Gesetzesänderung zur Abmilderung der Corona-Folgen steht bevor

Zur Abmilderung der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nachdem dieser bereits gestern einstimmig vom Bundestag beschlossen wurde, steht morgen (27. März) die Abstimmung im Bundesrat bevor. Die Änderungen sollen all jenen zugute kommen, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, berichtet der BRV.

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Reifen Stiebling unterstützt karitative Organisationen in Herne

Auch in diesem Jahr will das Herner Traditionsunternehmen „Reifen Stiebling“ auf Weihnachtspräsente für seine Kunden im gesamten Ruhrgebiet sowie am Niederrhein verzichten und setzt die Summe in der Vorweihnachtszeit für karitative Zwecke ein. Unterstützt werden in diesem Jahr zwei Organisationen, die sich in Herne, am Stammsitz von „Reifen Stiebling“, für Menschen engagieren, die dringend auf verlässliche Hilfe und kompetente Begleitung angewiesen sind. So gehen jeweils 2.000 Euro an die „Herner Tafel“ und an den Förderverein des Lukas-Hospizes.

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Rabatt-Aktion für Pflegekräfte bei Reifen Lorenz

Die Arbeitsbelastung für Pfleger und Pflegerinnen ist in Zeiten der Corona-Pandemie vielfach noch einmal höher als ohnehin schon. Für die „Helden in diesen bewegenden Zeiten“ hat sich Reifen Lorenz nun eine Rabatt-Aktion ausgedacht: Bis zum 30. Juni 2020 erhalten Pflegekräfte 25 Euro Nachlass auf alle Waren und Dienstleistungen von Reifen Lorenz.

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