Reifenhandel

De-minimis Förderung gilt auch für Lkw-Reifen

Seit dem 1. Oktober 2012 können Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr beim BAG wieder einen Antrag auf De-minimis Förderung stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 28.02.2013. Zu der Förderung umweltbewusster und effizienzsteigernder Maßnahmen zählen auch neue Reifen für in Deutschland zugelassene Nutzfahrzeuge ab 12t.

Seit dem 1. Oktober 2012 können Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr beim BAG wieder einen Antrag auf De-minimis Förderung stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 28.02.2013. Zu der Förderung umweltbewusster und effizienzsteigernder Maßnahmen zählen auch neue Reifen für in Deutschland zugelassene Nutzfahrzeuge ab 12t.

„Viele Speditionen wissen nicht, dass die De-minimis-Förderung auch für neue Reifen einsetzbar ist“, erklärt Thomas Wörner, Leiter Verkauf gewerbliche Kunden bei Reiff Reifen und Autotechnik. Ein Umstand, der Unternehmensangaben zufolge vielen Unternehmen den Bezug von zugänglichen Fördergeldern versagt. Dabei sei die Antragsstellung und Abwicklung der staatlichen Förderung ganz leicht: „Am einfachsten ist es, wenn vor der Reifenbestellung der Antrag gestellt wird. Mit dem genehmigten Antrag in der Tasche können dann die benötigten Reifen ausgewählt und bestellt werden und die Unternehmer sparen bares Geld“, erklärt Thomas Wörner. Der Reifenfachmann des Traditionsunternehmens aus Baden-Württemberg gibt allerdings zu bedenken, dass auch mit den Zuschüssen vom Staat die Reifen sorgfältig ausgewählt werden sollten. Daher sollten die Kunden sich vor dem Kauf von einem Fachmann beraten lassen. „Je nach Einsatzzweck empfehlen sich unterschiedliche Reifen. Lkw-Reifen sind ein ganz wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor – den optimalen Reifen auszuwählen kann bares Geld sparen.“

Reifenhandel

BAG stellt Infos zur De-minimis Förderfähigkeit von Reifen bereit

Bereits Mitte Dezember gab der BRV bekannt, dass eine umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen durchgesetzt werden konnte. Nun hat auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf seiner Webseite offizielle Informationen zur Förderperiode 2017 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt im Förderprogramm De-minimis am 09. Januar 2017 und endet am 02. Oktober 2017.

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Reifenhandel

Aktuelle Informationen zur De-minimis Förderperiode 2019 online

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Webseite www.bag.bund.de alle Informationen zur De-minimis Förderperiode 2019 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 beginnt für das Förderprogramm am 7. Januar 2019 und endet am 30. September 2019.

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Reifenindustrie

Bundesrechnungshof lehnt zunächst De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen ab

Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.

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Reifenindustrie

BRV De-minimis Förderungs-Antrag: ”Umsetzung dürfte nichts im Wege stehen”

Wie der BRV bereits bekannt gab, haben sich die Verkehrs- und Speditionsverbände auf dem Meeting beim BMVI am 10.02.2016 für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der BRV hat unterdessen den ersten Änderungs-/Ergänzungsentwurf zur „Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15.Dezember 2015“ bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 erhalten.

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