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Reifenhandel

BRV: Fallstricke im Berufsbildungsgesetz

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V informiert seine Mitglieder über Fallstricke im Berufsbildungsgesetz. "Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Ausbildungszeit", diese Formulierung bedeute nicht, dass das Ausbildungsverhältnis auch tatsächlich zu diesem Zeitpunkt ende.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V informiert seine Mitglieder über Fallstricke im Berufsbildungsgesetz. "Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Ausbildungszeit", diese Formulierung bedeute nicht, dass das Ausbildungsverhältnis auch tatsächlich zu diesem Zeitpunkt ende.

Finde nämlich die Gesellen- oder Abschlussprüfung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit statt, dann ende das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. In der Regel werde am letzten Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen ausgestellt. Im Falle des Bestehens sei mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet. Der Branchenverband empfiehlt Ausbildungsbetrieben, sich diese Bescheinigung unverzüglich vorlegen zu lassen. Laut BRV sieht das Berufsbildungsgesetz vor, dass bei Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis, ohne dass etwas ausdrücklich vereinbart wurde, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird. Dies wurde zuletzt im März 2018 von Bundesarbeitsgericht entschieden. Bestehe der Auszubildende die Prüfung nicht, so ende das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages, es sei denn, der Auszubildende verlange vom Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung der Ausbildung. Diese Verlängerung erstrecke sich bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch maximal um ein Jahr.

(kle)

Reifenhandel

BRV informiert über Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2020

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, bringt einige Neuerungen für Ausbildungsbetriebe mit. Neben einer festgelegten Mindestausbildungsvergütung sind dort auch Regelungen bezüglich der Freistellung vor und nach der Berufsschule sowie vor der Abschlussprüfung festgeschrieben. Der BRV hat nun seine Mitglieder über die für sie wesentlichen Änderungen informiert.

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Reifenhandel

Zahl der Ausbildungsverträge in Branche gestiegen

Die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge im Mechaniker-Handwerk für Reifen und Vulkanisationstechnik nimmt laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) wieder zu: Im Jahr 2017 sei die Zahl neuer Auszubildender im Handwerk zum dritten Mal in Folge und zudem deutlich stärker als in den Vorjahren gestiegen. Bis Ende Dezember 2017 waren 139.880 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen worden. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Handwerkskammern damit 2.152 mehr neu eingetragene Ausbildungsverträge, das entspricht einer Steigerung von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Reifenhandel

ÜLU ist fester Bestandteil der Ausbildung im Reifenhandwerk

Rund 3.500 angehende Reifenhandwerker wurden seit September 1996, dem Start der „überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU) in der Branche, in etwa 200 ÜLU-Lehrgängen in München und Gelsenkirchen geschult. Als Teil der Ausbildungsphasen ist die überbetriebliche Ausbildung fest im dualen System der deutschen Berufsbildung verankert und erfüllt hier einen wichtigen Zweck: Wegen zunehmender Spezialisierung können viele Ausbildungsbetriebe heute einem Auszubildenden nicht mehr alle laut Ausbildungsordnung zu seinem Beruf gehörenden Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Die Innungen und Kammern haben deshalb Werkstätten eingerichtet, in denen die Azubis ergänzend zur Ausbildung in Betrieb und Berufsschule spezielle, berufsspezifische Lehrgänge absolvieren.

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Der Reifenfachhandel benötigt dringend mehr Ausbildungsbetriebe und Auszubildende für eine sichere Zukunft.

Ausbildung

Sinkende Lehrlingszahlen treffen die Reifenbranche

Die Zukunft des Handwerks und der Reifenbranche liegt unter anderem auch an einer ausreichenden Zahl von Auszubildenden und an ausbildungswilligen Betrieben.

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