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Reifenhandel

BRV bezieht Stellung zum "Ultra-Seal"-Deal von Schmitz Cargobull

Die DSV Road Holding NV meldete in dieser Woche, dass Schmitz Cargobull nach umfassender Test- und Freigabephase Kunden seine Anhänger ab sofort auch mit Reifen anbietet, die mit „Ultra-Seal“ ausgestattet sind. Ein entsprechender Dreijahresvertrag wurde laut den DSV-Verantwortlichen mit dem Hersteller von Sattelaufliegern, Aufbauten und Anhängern vereinbart. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. kommentiert, dass die rechtliche Zulässigkeit von präventiven Reifendichtmitteln nach wie vor noch nicht geklärt sei.

Die DSV Road Holding NV meldete in dieser Woche, dass Schmitz Cargobull nach umfassender Test- und Freigabephase Kunden seine Anhänger ab sofort auch mit Reifen anbietet, die mit „Ultra-Seal“ ausgestattet sind. Ein entsprechender Dreijahresvertrag wurde laut den DSV-Verantwortlichen mit dem Hersteller von Sattelaufliegern, Aufbauten und Anhängern vereinbart. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. kommentiert, dass die rechtliche Zulässigkeit von präventiven Reifendichtmitteln nach wie vor noch nicht geklärt sei.

Der Branchenverband nimmt Stellung, da er in einer Pressemitteilung namentlich erwähnt wird. In dieser heißt es, dass die DSV Road Holding NV „alle Gerichtsverfahren gegen den BRV gewonnen“ habe. Der BRV stand in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der DSV Road Holding NV bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von präventiven Reifendichtmittel, zu denen auch das von DSV vertriebene Produkt Ultra-Seal gehört. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen erwirkte DSV eine Einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV, dass der BRV zu Zwecken des Wettbewerbs bestimmte Aussagen zur Umweltverträglichkeit und Entsorgungsfähigkeit zukünftig zu unterlassen hat. Hiergegen hatte der BRV Widerspruch vor dem LG Köln erhoben. In der am 19. Dezember 2017 daraufhin beim Landgericht Köln abgehaltenen mündlichen Verhandlung haben sich die Parteien auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Der BRV verweist darauf, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Die für den BRV zentrale Frage, ob präventive Reifendichtmittel rechtlich zulässig seien, bleibe damit nach wie vor offen.

Der BRV vertritt nach wie vor die Rechtsauffassung, dass die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gültigkeit hat. Nach Punkt 2. dieser Richtlinie gelten Pannenhilfsmittel als „ein temporärer Notbehelf nach einem eingetretenen Reifenschaden für eine begrenzte Mobilitätssicherung“. Präventive Reifendichtmittel sind nach unserem Rechtsverständnis als Pannenhilfsmittel zu klassifizieren, so dass ihre Verwendung vor einem Reifenschaden nicht zulässig wäre. Punkt 3.5 der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen besagt: „Reifen, die mittels Pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.“ Somit bleibt es laut BRV weiter bei der vielfach bezogenen Rechtsauffassung, dass Reifen mit Reifenschäden, die generell mit präventiven Reifendichtmitteln behandelt wurden, unabhängig der tatsächlichen praktischen Anwendung, de jure nicht reparabel und somit nicht runderneuerungsfähig sind. Der Branchenverband will diese Frage endgültig klären lassen.

Für die tägliche Praxis im Umgang mit Reifen, welche mit Reifendichtmitteln behandelt wurden, empfiehlt der BRV seinen Mitgliedern bis zu einer "endgültigen Klärung" folgendes: "Informieren Sie sich vorsorglich bei Ihren Altreifen-Entsorgen in welchem Umfang Reifen, welche mit Reifendichtmittel behandelt wurden, zur Entsorgung angenommen werden und ob hier zusätzliche Kosten anfallen. Mögliche Zusatzkosten sollten Sie sich von Ihren Kunden, die diese Produkte einsetzen, nach Möglichkeit erstatten lassen. Vor der Entsorgung des in den Reifen befindlichen Reifendichtmittels prüfen Sie bitte die Hinweise des entsprechenden rechtsverbindlichen Datenblattes des betreffenden Reifendichtmittels bzw. Herstellers/Anbieters."

(kle)

Reifenhandel

BRV bleibt im "Ultra-Seal"-Rechtsstreit hartnäckig

Die DSV Road Holding NV hatte im Rahmen der Auseinandersetzung um das Produkt Ultra-Seal eine einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV erwirkt, gegen die der Branchenverband Widerspruch erhob. Am 19. Dezember 2017 haben sich die Parteien im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Köln auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Die BRV-Verantwortlichen teilen nun mit, dass das Gericht bestätigte, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

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Reifenhandel

UltraSeal-Rechtsstreit: BRV verklagt

Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und der DSV Road Holding über die Vermarktung des Reifendichtmittels UltraSeal spitzt sich weiter zu. Den Erlass einer einstweiligen Verfügung wies das Oberlandesgerichts Köln ab. Die DSV Road Holding verklagt nun ihrerseits den Branchenverband auf Unterlassung seiner Aussagen gegen UltraSeal.

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RDKS

RDK-Sensoren mit 315 MHz-Frequenzen in Europa unzulässig

Die Frage wie importierte Fahrzeuge mit einem direkten RDK-System mit einer Sendefrequenz von 315 MHz zu behandeln sind, hat nun auch die Behörden beschäftigt. Ein BRV-Mitgliedsunternehmen hat den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur klären und dem Verband das Ergebnis zukommen lassen.

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Reifenindustrie

Krone-Zulassung für Ultra-Seal in Easy Rider-Reifen

Nach Tests hat sich das Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH für Ultra-Seal als offiziellen Reifendichtmittel-Lieferanten für seine neue Easy Rider-Reifenserie entschieden. Krone wird die Füllung mit Ultra-Seal als werksseitige Option für Trailer anbieten, die im Fahrzeugwerk am Standort Werlte gefertigt werden.

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