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Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht

Jeder Unternehmer kennt den Begriff „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG). Anschaffungen von Anlagevermögen bis zu einem Nettokaufpreis von 410,00 Euro können danach im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Wert veraltet ist und sich nicht an die aktuelle Preisentwicklung angepasst hat.

Jeder Unternehmer kennt den Begriff „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG). Anschaffungen von Anlagevermögen bis zu einem Nettokaufpreis von 410,00 Euro können danach im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Wert veraltet ist und sich nicht an die aktuelle Preisentwicklung angepasst hat.

 „Die Wirtschaft hat sehr häufig Vorstöße unternommen um die Regierung zu bewegen, diesen Betrag zu verändern. Jetzt hat am 02. Juni 2017 der Bundesrat in Verbindung mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen die Erhöhung der Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter von 410,00 auf 800,00 Euro erhöht. Was die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit dem oben bezeichneten Gesetz namentlich zu tun haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Wichtig ist es nur, dass der Betrag tatsächlich erhöht wird“, so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

(akl)

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Betriebsprüfer dürfen unangekündigt Einsicht in Lohnunterlagen nehmen

Betriebsprüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. Darauf weist die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner hin. Den Worten des Unternehmens zufolge hat die Finanzverwaltung durch den Gesetzgeber „eine neue Waffe bekommen“: Die Lohnsteuer-Nachschau. „Viele werden dies bei der Umsatzsteuer kennen. Seit Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Analog zum Umsatzsteuerrecht hat die Finanzverwaltung nunmehr weitere, umfangreiche Rechte bekommen“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

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Mindestlohn: Steuerberaterin warnt vor bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Laut Beschluss der Bundesregierung steigt der Mindestlohn ab dem 01. Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Es ist die erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. „Arbeitgeber sind gut beraten zu prüfen, ob sie gegenwärtig, aber insbesondere ab dem 01. Januar 2017, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

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Betriebsschließungen: Versicherer verweigern Leistungen zu Unrecht

Nachdem viele Betriebe im Zuge der Corona-Krise gezwungenermaßen schließen mussten, droht ihnen nun auch noch Ärger mit ihrer Versicherung. Viele Versicherer teilen ihren Kunden derzeit mit, dass sie für Schäden der Corona-bedingten Betriebsschließung trotz vorhandener Betriebsschließungsversicherung nicht einstandspflichtig sind. Nach Auffassung der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, liegen viele Versicherer damit jedoch falsch.

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BRV-Seminar " Was tun, wenn der Betriebsprüfer kommt?"

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. bietet aus seiner bewährten Seminarreihe ein Seminar zum Thema "Betriebsprüfung" an. Termin: Mittwoch, 14. Mai 2003, 09.00 h bis 17.00 h. Ort: BRV-Geschäftstelle, Bonn, Referent: Dipl.Finanzwirt Adolf Scheuer, Steuerberater. Herr Scheuer war bis Mitte 2002 als Regierungsdirektor und Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW in der Ausbildung von Betriebsprüfern tätig. Die Teilnehmergebühr beträgt 85,- € pro Person zzgl. MwSt. Anmeldeschluss ist der 25. April 2003. Weitere Infos unter: 0228/2899470.

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