Foto:

Reifenhandel

01. November 2014 – Wichtiger Stichtag für Umsetzung der EU-VO 661/2009

Der 01. November 2014 ist ein wichtiger Stichtag für die Umsetzung der EU-VO 661/2009 – nicht nur bezüglich Reifendruckkontrollsysteme (RDKS), sondern auch für die Typengenehmigung und damit Kennzeichnung von Reifen, hier Pkw- und Llkw-Reifen. Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hin.

Wie auch dem Abschnitt aus dem BRV-Handbuch „Reifen, Räder, Recht und mehr…“ unter dem Stichwort „Neue Kennzeichnungspflicht ab dem 01.11.2012 und dem 01.11.2014 (ECE-R 117)“ entnommen werden kann, gelten die Typengenehmigungsvorschriften (ECE-R 117.2) und damit die Kennzeichnungsvorschriften für Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen) hinsichtlich des Rollwiderstands, der Nasshaftung und des externen Reifenabrollgeräusches und Reifen der Klasse C2 (Llkw-Reifen) hinsichtlich des Rollwiderstands und des externen Reifenabrollgeräusches nach dem 01.11.2014 auch für das Reifenersatzgeschäft. Das bedeutet, dass Pkw – und Llkw-Reifen ab DOT 4514 nach EU-VO 661/2009 (523/2012) einer Typengenehmigung nach ECE-R 117.2 und damit der entsprechenden Kennzeichnung bedürfen, ansonsten sind sie nicht zulässig im Straßenverkehr. Für die im Handel zum Stichtag 01.11.2014 (bis DOT 4414) existenten Bestände an Pkw- und Llkw-Reifen, die noch nicht nach ECE-R 117.2 typengenehmigt und gekennzeichnet sind und vor dem Stichtag gefertigt wurden, räumt der Gesetzgeber zum Verkauf dieser Reifen eine Übergangsfrist von 30 Monaten ein. Das bedeutete, dass diese Reifen im Reifenersatzgeschäft noch bis maximal 31. März 2017 verkauft werden dürfen.

Reifenindustrie

Runderneuerung vor dem Aus?

Steht die mittelständische Runderneuerungsbranche in Europa vor dem Aus? Neue Richtlinien zur Typgenehmigung und dem Reifenlabel führen dazu, dass viele Experten schon heute vor dem Aus in 2015 warnen.

    • Reifenindustrie, Reifenmarkt

Reifenindustrie

BRV-Nachtrag zur De-minimis Förderung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liefert eine Präzisierungen seiner Mitgliederinformation zur De-minimis Förderfähigkeit. Details zur Beantragung sind über die Website das Bundesamtes für Güterverkehr abrufbar. 

    • Reifenindustrie