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 News
VDAT informiert über nicht bauartgeprüfte Produkte

Der Gesetzgeber hat angekündigt, verstärkt gegen den Verkauf von unseriösen, nicht bauartgeprüften Produkten vorzugehen.

Die Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile gründet sich auf internationales Recht. Sie ist ein Baustein der europäischen Harmonisierung für bestimmte Fahrzeugteile.

Im Wesentlichen handelt es sich um Leuchten und Beleuchtungsmittel für Fahrzeuge, Frontschutzsysteme, Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas, Sicherheitsgurte und
Reifen.

Das Feilbieten betreffender Produkte gilt nach nationalem Recht als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Betreffende Produkte können durch die Ordnungsbehörden eingezogen werden. Auch derjenige, der betreffende Teile in Deutschland für die Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Motorsport) anbietet, handelt nach Angaben der Behörden ordnungswidrig!

Der VDAT rät seinen Mitgliedern, die im Export Produkte anbieten, die der Bauartprüfung unterliegen und die diese auch in Deutschland mit verfügbaren Prospekten oder im Internet präsentieren, sich bezüglich der Auslobung solcher Produkte einer Rechtsberatung zu bedienen.

Produktkennzeichnungen, wie „nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZO“ oder „nicht zulässig im öffentlichen Straßenverkehr“, reichen nicht aus!
 
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