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 News
Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig

Über ein aufsehenden Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Verband (BRV) seine Mitgliedsunternehmen unterrichtet.

Was ist eine geeignete Winterbereifung? Können auch Sommerreifen im Winter angemessen sein? Mit diesen Fragen musste sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befassen.

Es ging um eine Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, der unter anderem wegen des Fahrens mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden war. Der für Bußgeldsachen zuständige 2. OLG-Senat entschied, dass der entsprechende Bußgeldtatbestand in der Straßenverkehrsordnung verfassungswidrig ist.

In dem zu entscheidenden Fall war ein Autofahrer im November 2008 auf eisglatter Fahrbahn ins Rutschen geraten und in das Schaufenster eines Geschäftes geschlittert. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn zu einer Geldbuße, weil er mit nicht angepasster Geschwindigkeit und mit nicht an die Witterungsverhältnisse angepasster Bereifung gefahren sei.

Das OLG entschied jedoch, dass die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig genug formuliert sei. Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen" anzusehen seien. Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber durch eine klare Anordnung vermeiden können.
 
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