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Reifenindustrie

Jetzt doch: Umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen ist durch

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.  

Ab 2017 werden nach Punkt 1.3 der Förderrichtlinie – „Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug“ neben neuen, gebrauchten und runderneuerten Lkw-Reifen mit M+S-Kennzeichnung auf nicht angetriebenen Achsen (wie schon in 2016) jetzt auch neue, gebrauchte und runderneuerte Reifen mit M+S-Kennzeichnung und dem Schneeflockensymbol (Alpin-Kennzeichnung/“3PMFS“) auf angetriebenen Achsen gefördert. Dazu bedurfte es keiner Änderung/Fortschreibung der Förderrichtlinie, da es sich hier um überobligatorische Maßnahmen handelt, das BAG ist bezüglich der Umsetzung dazu aber bereits vom BMVI angewiesen worden (Az. G 14/3153.1/5-02 vom 08.12.2016).

Ab 2017 werden nach Punkt 1.9 der Förderrichtlinie – „Kauf, Miete und Leasing/ Ersatzbeschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen, rollwiderstandsoptimierten Reifen“ neben neuen und gebrauchten Reifen hinsichtlich Geräusch und Rollwiderstand nach Reifenkennzeichnungsverordnung (wie schon 2016) jetzt auch runderneuerte Reifen, ohne dass die vorgenannten Vorgaben hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand gelten, per se als Umweltprodukte mit 50 Prozent gefördert. Dazu bedarf es einer Änderung/Fortschreibung der Förderrichtlinie, die mittlerweile ebenfalls vom BMVI auf den Weg gebracht wurde (Az. G 14/3153.1/5-02 vom 13.12.2016).

Außerdem weist der BRV darauf hin: Der ursprünglich zum Teil kommunizierte Vorschlag des BMVI zur Erhöhung der Förderintensität für alle Maßnahmen im Rahmen der De-minimis-FörderRL von 80  auf 90 Prozent fand nicht die notwendige Zustimmung der Ressorts. Daher bleibt Nummer 5.1 Satz 2 der De-minimis-FörderRL unverändert (80 Prozent). „Wir sind uns sicher, dass damit nunmehr die berechtigten Forderungen der Runderneuerungsbetriebe, mit Neureifen gleichgestellt zu werden, im Wesentlichen erfüllt beziehungsweise durchgesetzt werden konnten. Mehr kann man u. E. derzeit für die Runderneuerungsbranche nicht erreichen. Wir dürfen uns an dieser Stelle bei allen, die daran mit beteiligt waren, bedanken“, so BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, der sich maßgeblich für die Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 eingesetzt hat.

Lesen Sie einen ausführlichen Hintergrundbericht in der Januar-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.

(akl)

Reifenindustrie

Bundesrechnungshof lehnt zunächst De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen ab

Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.

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Reifenhandel

Staatssekretär Gerhard Eck besucht Reifen-Müller

Anfang Oktober besuchte Markus Ulbig (CDU), Staatsminister des Innern des Bundeslandes Sachsen, die Lkw-Reifenrund­erneuerungsanlage der Vulco Dresden GmbH am Standort Burkau. Einen Eindruck von der mittelständisch strukturierten Runderneuerungsbranche in Deutschland wollte sich auch Gerhard Eck vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr verschaffen: Eck besuchte am 2. Dezember das im fränkischen Hammelburg gelegene Unternehmen Reifen-Müller.

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Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

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Reifenindustrie

BRV: Förderprogramm des Bundes bedroht Arbeitsplätze der Runderneuerer

Wie wir bereits berichtet haben, werden im Rahmen von De-minimis Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. In der Vergangenheit gehörte auch der Erwerb neuer oder runderneuerter Reifen zu den Investitionen, für die Güterverkehrsunternehmen staatliche Zuschüsse beantragen konnten. Doch seit Beginn des Jahres knüpft die Förderfähigkeit in punkto Pneus an das EU-Reifenlabel an. Damit sind runderneuerte Lkw-Reifen de facto von der Förderung ausgeschlossen, denn das Label gibt es derzeit nur für Neureifen.

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