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Reifenindustrie

Bundesrechnungshof lehnt zunächst De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen ab

Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.

Zunächst schien es, als stehe der De-minimis Förderung von runderneuerten Reifen nichts mehr im Wege. Die Verkehrs- und Speditionsverbände hatten sich für den Antrag vom BRV, runderneuerte Lkw-Reifen im BAG-Programm De-minimis auch künftig zu fördern, ausgesprochen. Der erste Änderungs-/Ergänzungsentwurf bezüglich der Aufnahme runderneuerter Lkw-Reifen in der De-minimis-Förderperiode 2016 ging nach der Verbändeabstimmung in die Ressortabstimmung mit den betreffenden Bundesministerien. Doch nun werden die ersten Steine in den Weg gelegt.

Der Bundesrechnungshof teilte in einer Stellungnahme vom 25. Februar 2016 mit, dass sie die Förderung von Neureifen nur dann für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar halten, „wenn sie die Anforderungen der geltenden EU-Richtlinie übererfüllen und damit überobligatorisch sind.“ Der Bundesrechnungshof teilt nicht die Ansicht, wie es im Schreiben weiter heißt, dass runderneuerte Reifen im Sinne der Förderrichtlinie generell überobligatorisch sind. Begründet wird dies damit, dass nicht sichergestellt sei, „dass diese im Betrieb die überobligatorischen Umweltkriterien erfüllen.“ Zudem sieht der Bundesrechnungshof ein Problem darin, dass jeder runderneuerte Reifen individuelle Werte aufweist, und nicht sichergestellt sei, dass sie „in der Richtlinie genannten Anforderungen an das Rollgeräusch und den Rollwiderstand übererfüllen.“ Damit hat der Bundesrechnungshof der geplanten Änderung der Förderung von runderneuerten Reifen De-minimis eine Absage erteilt.

Eine überarbeitete Fassung der Ersten Änderungsbekanntmachung wurde aufgesetzt. Es würde bedeuten, dass runderneuerte Reifen den Neureifen gleichgestellt werden. Der BRV hat Einspruch eingelegt, denn er sieht darin eine Diskriminierung runderneuerter Reifen. Ein vorgeschlagener Kompromiss wäre, runderneuerte Reifen per se mit 40 Prozent zu fördern. Diesen Vorschlag lehnt der Bundesrechnungshof ab.

Sollte es also dazu kommen, dass runderneuerte Reifen in der Förderung nicht berücksichtigt werden, befürchtete der BRV, dass mindestens 25 Prozent der derzeitigen KMU-Runderneuerungsbetriebe schließen müssen. Neureifen internationaler Großkonzerne hingegen werden gefördert. Der BRV sieht es deshalb „zum Schutz der Mitglieder“ erforderlich, vorsorglich eine entsprechende Klage beim Bundesverwaltungsgericht vorzubereiten. 

(akl)

Reifenindustrie

Jetzt doch: Umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen ist durch

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.

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Reifenindustrie

BRV: Förderprogramm des Bundes bedroht Arbeitsplätze der Runderneuerer

Wie wir bereits berichtet haben, werden im Rahmen von De-minimis Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. In der Vergangenheit gehörte auch der Erwerb neuer oder runderneuerter Reifen zu den Investitionen, für die Güterverkehrsunternehmen staatliche Zuschüsse beantragen konnten. Doch seit Beginn des Jahres knüpft die Förderfähigkeit in punkto Pneus an das EU-Reifenlabel an. Damit sind runderneuerte Lkw-Reifen de facto von der Förderung ausgeschlossen, denn das Label gibt es derzeit nur für Neureifen.

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Reifenindustrie

Scheitern Runderneuerte an De-Minimis 2017?

Die De-minimis Förderperiode 2017 beginnt in wenigen Monaten. Doch immernoch stellt sich die Frage, wie es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen im kommenden Jahr aussieht. Anfang September rechnete der BRV noch mit einer generellen Förderung runderneuerter Lkw-Reifen im Rahmen von De-minimis in 2017. Bis dahin müsse aber noch das ausstehende parlamentarische Verfahren zur Gesetzesänderung positiv ausgehen. Zudem würden dann noch Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Höhe der Förderung ausstehen, so der damalige Standpunkt. “Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilt nun BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler gegenüber der Redaktion mit.

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Marangoni Broschüre zu De-minimis erhältlich

Marangoni bietet seinen Kunden Informationen zum Förderprogramm De-minimis für runderneuerte Reifen im Güterverkehr in der aktualisierten De-minimis-Broschüre, die ab sofort auch online zur Verfügung steht. Zudem finden sich hier auch die entsprechenden Produkt-Erweiterungen, mit denen die gesetzlichen Auflagen sowie die Förderungsbedingungen erfüllt werden.

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