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Reifenindustrie

Bald M+S und Schneeflockensymbol Pflicht?

Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

Winterreifen sind gemäß der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 01. Dezember 2010 (BGBl. Jahrgang 2010, Teil I Nr. 60 vom 03. Dezember 2010) nach der EU-Richtlinie 92/23 über die „M+S-„/ „M.S.-„ oder „M&S“-Kennzeichnung im Rahmen der „situativen Winterreifenpflicht“ definiert. Es gibt jedoch einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der mittlerweile die sogenannte Verbändeabstimmung passiert hat. Demzufolge sollen nun Winter- und Ganzjahresreifen, dazu zählen Pkw-Reifen nach ECE-R 30, Llkw- und Lkw-Reifen nach ECE-R 54 und runderneuerte Lkw-Reifen nach ECE-R 109, dann nur noch als solche gelten, wenn sie neben der M+S-Kennzeichnung mit dem „Schneeflocken-Symbol“ nach ECE-R 117.2 gekennzeichnet sind. Wie der BRV mitteilt, sollen Zweiradreifen nach ECE-R 75 wohl generell ausgenommen werden. Runderneuerte Pkw-Reifen sind nach ECE-R 108 ausgenommen.

Weitere Hintergrundinformationen bietet ein Vortrag von Michael Schwämmlein, Technischer Berater BIPAVER. Er referierte auf dem Round Table 2015 über das  Schneeflockensymbol für runderneuerte Lkw-Reifen – ein Vorschlag zur Ergänzung 7 der ECE – R 109. Den vollständigen Artikel können Sie in der Mai-Ausgabe 2015 von AutoRäderReifen-Gummibereifung, Seiten 74-75, nachlesen.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht über die Schneeflockensymbolregelung in der Dezember-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.

(akl)

Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

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Reifenhandel

BRV-Info „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen“ abrufbar

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

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Reifenindustrie

Jetzt doch: Umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen ist durch

Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.

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Reifenindustrie

Erlangung der Berechtigung zum 3PMSF-Symbol runderneuerter Lkw-Reifen: KBA bezieht Stellung

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, hat das KBA – entgegen der Einschätzung und Information von BRV/BIPAVER, dass eine Genehmigung zur Kennzeichnung von runderneuerten Lkw-Reifen (im Rahmen der Ergänzung 7 der ECE-R 109 vom 20.01.2016) mit dem Schneeflockensymbol im Rahmen der bestehenden Grundgenehmigung eines Runderneuerungsbetriebes erfolgen kann – nun eine anders lautende Information veröffentlicht.

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